(openPR) Wiesbaden - “Bürgschaft ohne Bank” (BoB), das Erfolgsprogramm der Bürgschaftsbank Hessen, wird ausgebaut. Ab sofort können auch Gründer, die schon einmal selbständig waren, Bürgschaften im Rahmen des Programms erhalten. Die Gründung darf dabei maximal drei Jahre zurück liegen. Bei Unternehmensnachfolgern ist der Kredit-Höchstbetrag außerdem auf 500.000 Euro erhöht worden.
Direkt an die Bürgschaftsbank wenden
Bürgschaft ohne Bank wurde 2004 eingeführt, um hessischen Unternehmerinnen und Unternehmern den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern. Während bei einer klassischen Bürgschaftsanfrage der Weg zunächst zur finanzierenden Bank führt, die dann bei der Bürgschaftsbank den Antrag auf Besicherung des Darlehens stellt, treten bei Bürgschaft ohne Bank die Unternehmen direkt an die Bürgschaftsbank Hessen. Sie schildern ihr Vorhaben und ihren Finanzbedarf, die Bürgschaftsbank prüft dies und gibt im Erfolgsfall eine Bürgschaftszusage. Mit dieser sucht der Existenzgründer oder Nachfolger dann eine finanzierende Bank.
"Bürgschaft ohne Bank hat sich mittlerweile zu einem Gütesiegel entwickelt", freut sich Alois Rhiel, hessischer Wirtschaftsminister, "wer die Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank vorweisen kann, hat bewiesen, ein tragfähiges Konzept zu haben. Das hessische Wirtschaftsministerium beobachtet diese Entwicklung mit Freude und rechnet mit einer weiter steigenden Nachfrage".
In 2006 und 2007 wurden bisher insgesamt 58 BoB-Anträge bewilligt, mittlerweile betrifft beinahe jeder sechste Antrag bei der Bürgschaftsbank das Programm BoB.
Bis 500.000 Euro besicherbar
Grund genug, das Angebot nun auszuweiten: War Bürgschaft ohne Bank bisher Erst-Gründern und –Nachfolgern vorbehalten, wird nun der Kreis der Berechtigten erweitert: Bürgschaft ohne Bank steht nun auch Gründern offen, die bereits eine Gründung hinter sich haben, außerdem sind ab sofort auch Gründungen förderfähig, die bis zu drei Jahre zurück liegen. Mit BoB können bis zu 80 Prozent der benötigten Kreditsumme abgesichert werden, wenn der Kapitalbedarf zwischen 50.000 und 300.000 Euro liegt. Bei Unternehmensnachfolge wurde der Höchstbetrag auf 500.000 Euro erhöht.
"Wir möchten mit der Ausweitung Bürgschaft ohne Bank noch attraktiver machen", sagt Michael Schwarz, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen, "dabei ist uns der Imagewandel für die Unternehmer besonders wichtig. Während sich viele beim Erstkontakt mit der Hausbank wie Bittsteller vorkommen, können sie mit unserer Bürgschaftszusage ganz anders auftreten und oftmals auch bessere Ergebnisse erzielen."
Ausfallquote geringer
Mit einer Zusage der Bürgschaftsbank ist der unternehmerische Erfolg wahrscheinlicher. Diesen Rückschluss lässt ein Blick in die Ausfallstatistiken zu: Laut KfW-Gründungsmonitor 2007 scheitern im ersten Jahr 14 Prozent aller Gründungen, im dem zweiten Jahr geben insgesamt 24 Prozent ihr Vorhaben auf. Bei den Bürgschaften der hessischen Förderbank hingegen liegt die Erfolgsquote im ersten Geschäftsjahr bei über 99 Prozent, im zweiten Geschäftsjahr über 98 Prozent.
Die aktuellen Broschüren zu Bürgschaft ohne Bank sowie weitere Informationen unter: http://www.bb-h.de
Zum Bürgschaftsblog: http://www.buergschaft-ohne-bank.de
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