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Neue Regeln für US Patentanmeldungen zum 1. November

10.10.200703:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ab 1. November 2007 gelten neue Regeln für die Anmeldung von Patenten in den USA. Danach können zukünftig maximal zwei Folgeanmeldungen - sogenannt ‚continuation‘, ‚divisional‘ und ‚continuation in part‘ Anmeldungen – eingereicht werden. Bislang gab es für Folgeanmeldungen keine Begrenzung.

Ganz wesentlich ändert sich auch die Behandlung umfangreicher Patentanmeldungen mit mehr als 5 unabhängigen Patentansprüchen bzw. 25 Patentansprüchen insgesamt. Diese erfordern zukünftig ein „Examination Support Document“ (ESD), das eine umfangreiche Recherche zum Stand der Technik und detaillierte Diskussion der Patentierbarkeit jedes einzelnen Patentanspruchs vorschreibt. Experten vermuten, daß die Kosten für die Erstellung eines Examination Support Dokuments wegen des damit verbundenen Aufwands und Haftungsrisikos für Patentanwälte $25.000 pro Anmeldung übersteigen kann.

Axel Nix, Gründer der auf deutsche Anmelder spezialisierten US Kanzlei Smartpat PLC: „Die Änderungen sollten für europäische Unternehmen günstig sein. Deutsche Anmelder nutzen die Besonderheiten des US Patentrechts viel seltener als Ihre US Wettbewerber. Deutsche Unternehmen sind mitunter im Nachteil, wenn US Konkurrenten trickreich umfangreiche Patentportfolios in den USA aufbauen, die wesentlich breiter sind als im Rest der Welt. Die neuen Regeln machen das US Patentwesen dem europäischen ähnlicher“.

Auch in Zukunft, so Nix, werde es jedoch für deutsche Unternehmen wichtig sein, das US Patentwesen zum eigenen Vorteil zu nutzen: „Wer in den USA Produkte oder Dienstleistungen verkauft kommt nicht umhin, sich mit dem Patentrecht der USA zu beschäftigen.“ Smartpat spezialisiere sich darauf, deutschern Unternehmen den Zugang zum US Patentwesen zu erleichtern.

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