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Smartpat PLC

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smartpat PLC 1581 Picadilly Dr. Troy, MI 48084, USA Dipl.-Ing. Axel Nix, M.B.A. Tel: +1.248.636.2527 Fax: +1.248.906.8906 presse@smartpat.net http://www.smartpat.net

Über das Unternehmen

Smartpat PLC ist eine junge US Patentkanzlei unter deutscher Leitung. Gegründet von US Patent Agent Axel Nix spezialisiert sich das Unternehmen auf die Vertretung deutscher Unternehmen bei der Patentanmeldung in den USA. Zu den Leistungen gehören die Au

Aktuelle Pressemitteilungen von Smartpat PLC
Vorsicht bei Verwendung von „patented“ oder „patent pending“
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Vorsicht bei Verwendung von „patented“ oder „patent pending“

Auf das Risiko falscher Markierungen von Produkten bei Versand in die USA weist die auf deutsche Anmelder spezialisierte US Patentkanzlei Smartpat PLC hin. Laut US Recht dürfen Produkte nur dann als „patented“ oder „pa-tent pending“ bezeichnet werden, wenn das so markierte Produkt tatsächlich in den USA patentiert oder Gegenstand einer Patentanmeldung ist. In einem Leiturteil (“The Forest Group, Inc. vs. Bon Tool Co.”) hat das zuständige amerikanische Berufungsgericht jetzt festgestellt, daß die gesetzliche Höchsstrafe von $500 pro fälschlich…
07.06.2010
Was kostet ein US Patent? US-Kanzlei Smartpat PLC stellt Online Kostenrechner vor
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Was kostet ein US Patent? US-Kanzlei Smartpat PLC stellt Online Kostenrechner vor

Einen Online-Rechner zur Schätzung der Kosten einer US Patentanmeldung stellt die auf deutsche Anmelder spezialisierte Smartpat PLC in den USA vor. Unter smartpat.net/ kostenrechner.html können Interessierte die Kosten einer US Patent- oder Geschmacksmusteranmeldung auf Basis einer Prioritätsanmeldung, sowie der nationalen Phase einer PCT Anmeldung automatisch ermitteln. Nach Eingabe einiger Eckdaten der Prioritätsanmeldung ermittelt der Smartpat Kostenrechner die amtlichen Gebühren des USPTO, Übersetzungskosten, sowie Anwaltskosten. „Wir wol…
19.01.2009
Gerichtsentscheidung verbessert Designschutz in den USA
Smartpat PLC

Gerichtsentscheidung verbessert Designschutz in den USA

„Durchschnittlicher Betrachter“ bestimmt Schutzumfang eines US Design Patents Eine einstimmige Entscheidung des amerikanischen „Court of Appeals for the Federal Circuit“ stärkt den Schutzumfang von Design Patenten (äquivalent dem deutschen Geschmacksmuster) in den USA. Das für alle Patentstreitigkeiten zuständige Berufungsgericht wandte sich in einer Entscheidung vom 22. September von der bisherigen engeren Schutzumfangsdefinition auf Basis einer Neuheitsanalyse ab. Stattdessen bestimmt sich der Schutzumfang eines US-Geschmacksmusters zukünf…
29.09.2008
Neue Regeln für US Patentanmeldungen zum 1. November
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Neue Regeln für US Patentanmeldungen zum 1. November

Ab 1. November 2007 gelten neue Regeln für die Anmeldung von Patenten in den USA. Danach können zukünftig maximal zwei Folgeanmeldungen - sogenannt ‚continuation‘, ‚divisional‘ und ‚continuation in part‘ Anmeldungen – eingereicht werden. Bislang gab es für Folgeanmeldungen keine Begrenzung. Ganz wesentlich ändert sich auch die Behandlung umfangreicher Patentanmeldungen mit mehr als 5 unabhängigen Patentansprüchen bzw. 25 Patentansprüchen insgesamt. Diese erfordern zukünftig ein „Examination Support Document“ (ESD), das eine umfangreiche Rech…
10.10.2007
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