(openPR) Landgericht Saarbrücken verurteilt Anlageberater wegen Falschberatung zu vollem Schadenersatz
Ein von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger hatte sich auf Empfehlung seines Beraters an der Garbe Logimac AG beteiligt. Zum einen wählte er eine Beteiligung der Anlageform „Classic“, wofür er eine Einmalzahlung in Höhe von € 20.000,00 plus € 1.200,00 Agio zu leisten hatte. Zum anderen wurde er stiller Gesellschafter, indem er die Beteiligung vom Typ „Sprint“ unterzeichnete. Für diese Anlage über eine Zeichnungssumme in Höhe von € 18.000,00 zzgl. € 1.080,00 Agio musste der Anleger eine laufzeitabhängige Anzahlung inklusive Agio in Höhe von € 4.800,00 und ab dem 01.05.2005 monatliche Zahlungen in Höhe von € 100,00 leisten.
Dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurde mitgeteilt, es handle sich bei den Unternehmensbeteiligungen an der Garbe Logimac AG um sichere Kapitalanlagen, bei denen ihm jährlich Ausschüttungen in Höhe von € 1.400,00 zufließen würden. Tatsächlich bergen diese Beteiligungen enorme Risiken, die bis zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen können.
Darüber hinaus sind die Ausschüttungen auch keineswegs sicher. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hat denn auch kein einziges Mal die als sicher dargestellte Ausschüttung in Höhe von jährlich € 1.400,00 erhalten. Bis dato floss ihm lediglich eine Ausschüttung in Höhe von € 933,00 zu.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der den Anleger vertritt, empfiehlt allen Anlegern, denen Unternehmensbeteiligungen im Allgemeinen und Beteiligungen an der Garbe Logimac AG im Besonderen als sichere Anlagen empfohlen wurden, mögliche Schadensersatzansprüche von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Gerade auf Grund der Verkürzung der Verjährungsfristen sollten Anleger Ihre möglichen Schadensersatzansprüche vor dem Jahresende 2007 prüfen lassen, um einen etwaigen Verjährungseintritt durch verjährungshemmende Maßnahmen zu verhindern.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Garbe Logimac AG " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.









