(openPR) Betreuung & Bildung: Das Thema ist komplex und von vielfältigen Interessen geprägt. Der Kongress „Invest in Future“ am 15./16. Oktober in Stuttgart beleuchtet es aus wirtschaftlicher, politischer, sozialer und pädagogischer Sicht und legt dabei auch den Finger in Wunden. Ein Beispiel: Die Bezuschussung von Betreuungsplätzen für auswärtige Kinder ist noch nicht verbindlich gelöst. Das stellt Familien, Träger und Unternehmen vor erhebliche Probleme und mutet ihnen häufig einen nervenaufreibenden Kampf um Kostenerstattung zu. Ein verfassungsrechtliches Gutachten belegt jedoch: Kommunen müssen gegebenenfalls auch Plätze für ortsfremde Kinder schaffen und diese gleichrangig behandeln.
Stuttgart (eos) – Kinder stehen in Stuttgart am 15. und 16. Oktober wieder im Mittelpunkt der Diskussion: Zum vierten Mal findet hier der interdisziplinäre Kongress für Kinderbetreuung und Bildung „Invest in Future“ statt. Das Symposium unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen betrachtet das Thema aus wirtschaftlicher sowie politischer aber auch aus pädagogischer und sozialer Sicht. Den Veranstaltern, dem Kind e.V.-Dachverband, der Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH sowie der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) geht es darum, die ganze Bandbreite und Komplexität darzustellen und die verschiedenen Interessenlagen in der Zusammenschau zu sehen. Elf Foren behandeln zum Beispiel Themen wie 'Kinderfreundlichkeit in Unternehmen und Kommunen', 'Chancengleichheit', 'zwei- oder mehrsprachige Erziehung' und 'Raumkonzepte für Kindertagesstätten'. Dabei stehen jeweils eher theoretische Vorträge neben nachahmenswerten Beispielen aus der Praxis. „Bildung und Betreuung sind vor allem im Hinblick auf die Gewinnung und Bindung von Fachkräften ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für Unternehmen und Wirtschaftsstandorte geworden“, sagt Dr. Walter Rogg, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS). „Der Bedarf an arbeitsplatznaher Versorgung nimmt bei Firmen und Beschäftigten zu. Hier gibt es bisher erhebliche Hürden, die berufstätigen Eltern die Wahl des Betreuungsortes erschweren und das durchaus vorhandene Engagement der Firmen behindern.“ Während des Kongresses berichten Unternehmen und Träger von ihren Erfahrungen bei der Einrichtung neuer Kindertagesstätten und von ihrer Zusammenarbeit mit den Kommunen. Und diese Kooperation führe oft über einen dornigen Weg, so Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin der Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH und des Kind e.V.-Dachverbands. Daher bedachte sie den Aspekt mit einem eigenen Themenforum „Wettbewerb und Wahlfreiheit“.
Zankapfel: Betreuungskostenzuschuss für auswärtige Kinder
„Die derzeitige Rechtslage in Baden-Württemberg und übrigens auch in den meisten anderen Bundesländern sorgt für Probleme bei der betriebsnahen Kinderbetreuung“, sagt sie. „In den Einrichtungen sollen ja die Kinder aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen werden können. Auch die, deren Wohnsitz nicht am Arbeitsort, sondern außerhalb liegt.“ Doch das erweise sich häufig als schwierig, weil die Bezuschussung der Plätze für auswärtige Kinder nicht eindeutig geregelt sei. „Die Betreuungskommune weigert sich zumeist, und das ist teilweise verständlich, die Kosten zu übernehmen“, berichtet Weegmann, die als Geschäftsführerin mehrerer Trägervereine die Praxis kennt. „Die Wohnsitzkommune will häufig aber ebenfalls nicht zahlen. Sie argumentiert, dass sie eigene Betreuungsplätze vorhalte, die die Familie doch bitte nutzen solle.“
Praxis belastet Träger
In der Praxis laufe die Auseinandersetzung über die Träger, die für jedes auswärtige Kind einzeln einen Antrag auf Übernahme der Kosten an die jeweilige Wohnsitzgemeinde stellen müsse. „Darauf erreicht uns nicht selten ein ablehnender Bescheid, gegen den wir dann Widerspruch einlegen. Der darf jedoch nicht nur in einem Standardschreiben bestehen, sondern muss individuell auf die jeweilige Argumentation eingehen“, sagt Weegmann. Bei erneuter Ablehnung übergebe der Trägerverein den Fall dann an dem Anwalt zur Prüfung eventueller weiterer Schritte. „Das bedeutet, dass wir in der Praxis lange eine völlig unklare Lage haben. In dieser Zeit betreuen wir die Kinder zum Teil aber bereits. Wir gehen damit natürlich das Risiko ein, das die Eltern auf den Kosten sitzen bleiben und müssen darüber hinaus die zusätzlichen Verwaltungskosten stemmen.“ Bei anderen Trägern habe diese Situation bereits dazu geführt, dass auswärtige Kinder grundsätzlich abgelehnt würden. „Wir wollen diesen 'Eiertanz' zu Lasten von Kindern, Familien und Unternehmen nicht länger hinnehmen“, betont Weegmann. „Ein rechtliches Gutachten zur Freiheit der Eltern bei der Kitaplatzwahl in Baden-Württemberg, das wir bei der Kanzlei Zuck in Stuttgart in Auftrag gaben, weist nach, dass die derzeitige Rechtslage nicht mit der Verfassung überein stimmt.“
Rechtsgutachten belegt: Pendlerkinder müssen versorgt werden
Die Kanzlei Zuck machte bereits eine wohnsitzbezogene Bedarfsplanung der Gemeinden, die häufig eine fußläufige Erreichbarkeit der Kindertageseinrichtung voraussetze, als verfassungswidrig aus. „Die Kommunen legen damit ein besonderes Gewicht auf die Ortsnähe zur elterlichen Wohnung“, erläutert Dr. Frank Winkeler, Rechtsanwalt in der Kanzlei Zuck. „Das Bundesverwaltungsgericht stellte jedoch die günstige Anbindung an den Arbeitsplatz der Eltern sowie die pädagogische Ausrichtung der Kindertagesstätte ebenfalls als gleichrangig zu berücksichtigende Aspekte fest.“ Der Bedarf sei zudem nicht nur unter Nachfragegesichtspunkten zu ermitteln, sondern müsse die gesamten Interessen von Kindern und deren Eltern in den Blick nehmen. In der Angebotsplanung müssten die Gemeinden daher immer auch dem Bedarf Rechnung tragen, der entstehe, wenn sich Eltern in Ausbildung befänden oder beide erwerbstätig seien. „Das zwingt die Gemeinden gegebenenfalls auch zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen in Industrie- und Gewerbegebieten, ganz unabhängig vom Wohnort der Eltern“, stellt Winkeler klar. „Und: Soweit ein entsprechender gemeindeübergreifender Bedarf feststeht, müssen die Kita-Plätze für auswärtige Kinder in der Bedarfsplanung und Förderung mit Plätzen für Kinder aus der Sitzgemeinde gleichgestellt werden.“
Familien unter Druck
„Das Rechtsgutachten macht deutlich, dass Eltern die Freiheit haben müssen, ihr Kind in der Nähe des Arbeitsplatzes betreuen zu lassen“, sagt Klaus Hagmann, Site Manager bei Flint Group Germany GmbH, einem Anbieter von Druckfarben, in Stuttgart. „In der Praxis liegen die Hürden für die arbeitsplatznahe Unterbringung jedoch hoch. Den Eltern fehlt jegliche Planungssicherheit. Solange die Frage der Bezuschussung offen ist, leben sie mit der Angst, eventuell die kompletten Kosten für den Platz selbst aufbringen zu müssen. Wir reden hier immerhin von etwa 400 Euro im Monat für ein Kind unter drei Jahren.“ Den Familien bliebe damit faktisch kaum eine Wahl als auf eine wohnortnahe Betreuung zurückzugreifen, die aber nicht immer mit den Arbeitszeiten übereinstimme und sie zur Aufgabe oder Reduktion des beruflichen Engagements zwinge.
Unternehmen fordern: „Keine Zitterpartien mehr!“
Und selbst wenn die Wohnsitzgemeinde den Zuschuss übernimmt: Die Zusage gilt zunächst nur für ein halbes oder ein Jahr. Dann wird ein neuer Antrag nötig, der eventuell abgelehnt werden kann. Eltern fürchten daher, dass ihr Kind in diesem Falle die gewohnte Kita verlassen müsste, sie hohe zusätzliche Kosten hätten oder auf die Berufstätigkeit verzichten müssten. „Für die Unternehmen hat das in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen“, unterstreicht Hagmann. „Ein Engagement für betriebsnahe Kinderbetreuung schon für die Kleinsten lohnt sich für die Unternehmen nicht mehr, wenn die Einrichtungen ihren Zweck – auch den vielen auswärts wohnenden Beschäftigten Betreuung anzubieten – nicht mehr erfüllt.“ Gerade für Unternehmen mit vielen hochqualifizierten Fachkräften sei es aber extrem wichtig, Mütter nach einer Entbindung schnell wieder an den Arbeitsplatz zu holen: „Lange Elternzeiten gehen mit Dequalifikation einher und bedeuten hohe Einarbeitungs- und Schulungskosten für das Unternehmen sowie berufliche Nachteile für den betroffenen Elternteil“, berichtet Hagmann. „Wir fordern die Kommunen daher auf, ihrer Verpflichtung, auch für auswärtige Kinder Plätze einzuplanen, gerecht zu werden. Die Finanzierung muss verbindlich geregelt werden und darf Kindern, Eltern, Unternehmen und Trägern nicht länger Zitterpartien zumuten.“
Informationen zum Kongress
Das aktuelle Vortragsprogramm des Kongresses, der den Aspekten Wettbewerb und Wahlfreiheit ein eigenes Themenforum widmet, sind im Internet erhältlich unter: www.invest-in-future.de. Unter dieser Adresse ist auch eine Anmeldung zum Symposium möglich. Auskunft erteilt zudem die Peter Sauber Agentur Messen und Kongresse GmbH in Gerlingen bei Stuttgart, die die Veranstaltung organisiert: Telefon 07156-43624-50.
Stuttgart, 1. Oktober 2007
Presse-Kontakt:
eoscript Public Relations
Eike Ostendorf-Servissoglou
Kaiserstuhlweg 3
70469 Stuttgart
Tel. 0711-5530946
E-Mail:
www.eoscript.de
Informationen für Kongress-Teilnehmer:
Peter Sauber Agentur
Messen und Kongresse GmbH
Fritz-von-Graevenitz-Str. 6
70839 Gerlingen
Tel. 07156-43624-50
Fax 07156-43624-99
E-Mail:
Internet: www.invest-in-future.de











