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Frust mit dem Elterngeld

26.09.200714:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Seit 01.01.2007 gibt es bis zu € 25.200 Elterngeld auf 14 Monate verteilt. Junge Familien haben sich schon gefreut, aber nur wenige sind dadurch wirklich im Vorteil. Alleinerziehende bekommen 14 Monate Elterngeld, weil sie sich nicht mit einem Partner abwechseln können und sich zum Ausstieg aus dem Job für diese Zeit entschieden haben.

Wichtige Bedingung ist, daß die Mutter vorher einer angestellten
Beschäftigung nachging um tatsächlich in den Genuß der 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens zu kommen. Frauen, die nicht sozialver-sicherungspflichtig beschäftigt waren erhalten nur das Mindest-Elterngeld in Höhe von € 300. Betroffen sind auch Mütter, die schon ein Kleinkind haben und dadurch nicht berufstätig sind. Auch diese erhalten nur den Sockelbetrag des Elterngeldes in Höhe von € 300.

Betreuen Eltern zusammen Ihr Kind erhalten Sie 14 Monate lang das Elterngeld. Voraussetzung hierfür ist, daß der Vater das Kind mindestens zwei Monate davon betreut. Ansonsten stehen der Frau und Mutter nur die 12 Monate gesetzlich zu. Arbeitet eine Mutter zuvor noch in einem angestellten Verhältnis, dann wird Ihr die Bezugsdauer des Elterngeldes um die achtwöchige Mutterschutzfrist nach der Geburt gekürzt. Eine doppelte Zahlung, d.h. Mutterschaftsgeld und Elterngeld ist generell ausgeschlossen.

Die Voraussetzung für den Bezug von Mutterschaftsgeld ist gegeben, wenn ein Arbeitsverhältnis und eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse sechs Wochen vor der Entbindung und Beginn der Schutzfrist bestand.

Das Erziehungsgeld wurde durch das Elterngeld ersetzt. Eltern von Kindern die vor dem 31.12.2006 geboren wurden, können noch die alte Regelung in Anspruch nehmen. Hier konnte Erziehungsgeld und in manchen Bundesländern sogar Landeserziehungsgeld beantragt werden.

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