(openPR) Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des BGH zum Thema Schönheitsreparaturen weist Dr. Werner Gross, Regionaldirektor RE/MAX Bayern, auf den steigenden Beratungsbedarf für Vermieter hin.
Der Bundesgerichtshof hatte am Mittwoch entschieden, dass eine Standardklausel, die den Mieter beim Auszug zum Renovieren verpflichtet, auch dann ungültig ist, wenn im Gegenzug auf die Verpflichtung zu laufenden Schönheitsreparaturen verzichtet wurde. Die Kosten und der Aufwand für die Renovierung bleiben in diesem Fall beim Vermieter.
„Für Vermieter bedeutet die Entscheidung, dass sie bei der Ausarbeitung des Mietvertrags unbedingt den Rat eines Fachmanns einholen sollten“, so Dr. Werner Gross. Wer sich heute noch auf einen Mustervertrag aus dem Internet oder aus einem Schreibwarengeschäft verlasse, handle fast schon fahrlässig, denn: „Für einen Laien ist es kaum möglich zu erkennen, ob die jeweilige Vertragsvorlage aktuell und richtig ist.“
Dr. Werner Gross, als RE/MAX Regionaldirektor Vertreter des weltweit größten Franchise-Netzwerks für Immobilienmakler, sieht in dem Urteil auch eine Chance für seine Branche: „Wir gehen davon aus, dass künftig noch mehr Vermieter als bisher den Service eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen werden, während die Vermietgeschäfte von Privat an Privat zurückgehen.“ Damit laufe der Trend – ähnlich wie bei den Verkäufen – langfristig zu einer Professionalisierung des Mietmarkts.













