(openPR) In einer Mitteilung v. 06.09.07 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seine Forderung wiederholt, die Patientenrechte in Deutschland durch klare gesetzliche Regelungen voranzubringen. Der vzbv fordert die Einführung eines Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch, der die Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten konkret festschreibt. "Bei einer Reisebuchung ist es selbstverständlich, dass die Leistungen vertraglich fixiert werden. Warum muss nicht auch bei einer ärztlichen Behandlung vertraglich für klare Verhältnisse gesorgt werden?", fragt Stefan Etgeton, vzbv-Referent für Gesundheit, anlässlich einer Tagung des AOK-Bundesverbandes zum Thema "Patientenrechte".
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband >>> http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&bereichs_id=&themen_id=&mit_id=918&task=mit
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Für weitere Diskussion dürfte also gesorgt sein, zumal die Ärzteschaft gestern hierzu eine andere Auffassung verlautbaren ließ.
Der renommierte Rechtswissenschaftlicher D. Hart vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen (IGMR) weist darauf hin, „dass die Patientensicherheitsbewegung die moderne Variante der Patientenrechtebewegung ist“ und ein Patientenrechtsgesetz sollte sich nach ihm auf grundlegende Rechtsreglungen konzentrieren.
Zum Statement von Prof.Dr. D. Hart (pdf.) >>> http://www.aok-bv.de/imperia/md/content/aokbundesverband/dokumente/pdf/dieaok/aid_060907_hart.pdf










