(openPR) Erwachsene Kinder, die eine Schwerstbehinderung haben, bereits das vollendete 18. Lebensjahr erreicht haben erhalten unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld, d.h. über das 27. Lebensjahr hinaus.
Wichtig ist, daß diese Behinderung und Beeinträchtigung bereits vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist. Für 1982/1983-Geborene Kinder gilt noch die alte Regel bis zum 27. Lebensjahr, ab 1984 geborene Kinder erhalten bis 25 Jahre Kindergeld bzw. auf Nachweis darüber hinaus.
Können Sie dies anhand von ärztlichen Attesten oder sonstigen Nachweisen belegen, daß die Krankheit vor diesem Zeitraum eingetreten ist, dann steht Ihrem Kindergeldanspruch nichts mehr im Wege. Somit erhalten Sie auf Dauer und unbegrenzt Kindergeld für Ihr Kind, egal welches Alter dies mittlerweile erreicht hat.
Gegebenenfalls müssen Sie noch der Familienkasse nachweisen, daß Ihr Kind keine eigenen Einkünfte hat, bzw. keiner Tätigkeit nachgeht und tatsächlich unter dem Jahres-Nettoeinkommen liegt.
Haben Sie nun all diese Hürden genommen steht Ihrem Kindergeld nichts mehr im Wege.




