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Atypische stille Beteiligung - Anlage wird zurück erstattet

05.09.200715:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Im Verfahren gegen die “Akura Kapital Management AG” hat die Handelssachenkammer der Arnsberger Landgerichtes jetzt zu Gunsten einer Mandantin der Kanzlei wcb-recht.de (WEGMANN, CANPALAT & BRINKMANN, Dortmund) entschieden und die Beklagte verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15750 Euro an die Mandantin zu leisten. Die “Akura Management AG” hatte durch die Werler “Enova Consulting” eine atypische stille Beteiligung als Anlage angeboten. Vertreter dieser Firma suchten die späteren Kläger zu Hause auf und verkauften der Krankenpflegerin und ihrem arbeitslosen Ehemann atypische stille Beteiligungen in Höhe von insgesamt 59.000 Euro. Für eine der drei Beteiligungen zahlte die Klägerin 15.750 Euro ( inkl.Agio) an die Beklagte.

Im Januar 2006 wurden alle Beteiligungen schriftlich gekündigt. Im Namen der WCB-Mandantin verlangten die Anwälte die Auszahlung der kompletten Summe, da bei den Vertragsabschlüssen nicht über das Risiko des möglichen Totalausfalls informiert wurde. Diese Kündigung wurde von der letztendlich unterlegenen Verfahrensbeteiligten zurück gewiesen, da eine Mindestlaufzeit vereinbart worden war.

Ausschlaggebend war schließlich, dass die beiden Berater die Anlage nicht als evtl. mit Risiken behaftet dargestellt hatten, sondern als interessante Ergänzung der Altervorsorge und dementsprechend risikolos. Über einen möglichen Totalausfall wurde gar nicht gesprochen. Einer der Berater half sogar bei den schriftlichen Kündigungen der Lebensversicherungen. Hinzu kamen Differenzen bei der Datumsangabe verschiedener Dokumente, die insgesamt kein gutes Licht auf die Vertragsanbahnung warfen. Am Ende fiel ein deutliches Urteil, bei dem die Arnsberger der Forderung der Klägerin in Gänze entsprachen. Von der Gegenseite vorgebrachte Steuergewinne wurden außen vor gelassen und die Beklagte zur kompletten Rückerstattung der Einlage + Zinsen ab dem Termin der Kündigung verurteilt.

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