(openPR) Für die atypisch und typisch stillen Anleger der Beteiligungsgesellschaften der Göttinger Gruppe, zu der die Unternehmen Langenbahn AG, Göttinger Vermögensanlagen AG, Göttinger Beteiligungs AG, Securenta AG,
Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA sowie die Neue Märkte AG zählen, wird es zunehmend unangenehmer.
Zum einen kämpfen die Anleger um die verbleibenden Finanzmittel im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG und der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA, auf die die einzelnen Gesellschaften verschmolzen sind. Zum anderen muss dringend eine Strategie ausgearbeitet werden, wie sich Anleger gegen Nachforderungen wehren können. Hier ist anwaltliche Hilfe dringend anzuraten. Das gilt unabhängig davon, ob Anleger ihre Einlagen seit Jahren nicht mehr erbringen oder eine Beitragsfreistellung oder Stilllegung ihrer atypisch stillen Beteiligungsverträge vereinbart haben. Diese Beteiligungsverhältnisse sind noch nicht beendet. Auch etwaige Vergleiche kann der Insolvenzverwalter notfalls anfechten. Den Gesellschaftern drohen gegebenenfalls aus zwei Richtungen Nachforderungen: Haben Anleger ihre Raten nicht gezahlt oder Mittel von der Gesellschaft erhalten, könnte der Insolvenzverwalter Nachforderungen erheben. Der Insolvenzverwalter hat derartige Maßnahmen nicht ausgeschlossen. Spätestens dann sollten die Anleger über ihren Anwalt Gegenforderungen auf Schadensersatz erheben, mit denen gegen die Nachschussforderungen aufgerechnet werden kann. Hier ist eine fundierte Begründung erforderlich. Zum anderen drohen den Anlegern Steuernachzahlungen. Das wurde von Seiten der Insolvenzverwaltung ebenso nicht ausgeschlossen.
Anleger sollten sich insoweit fachkundig anwaltlich beraten lassen.







