openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Maklerhilfe beim Wohnungskauf: Keine Angst vor Kaufvertrag und Notar

30.08.200711:25 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) München, 30. August 2007 - „Die Immobilie hatten wir schnell gefunden“, berichtet Christine S. aus Nürnberg, „doch mit dem Kaufvertrag taten wir uns schwer“. Fragen wie „Welcher Paragraph gehört hinein und welcher nicht oder wie muss eine Haftungsklausel formuliert sein, damit sie wasserdicht ist?“ sind für Laien oft nur schwer zu beantworten. Zahlreiche Musterverträge hatte Familie S. im Vorfeld studiert, doch das vom Verkäufer vorgelegte Papier, wich deutlich davon ab und hinterließ viele offen Fragen. Etwas ratlos suchten sie Unterstützung bei einem Makler.



„Diesem Zustand begegnen wir oft“, erklärt Robert Anzenberger, Vorstand des bundesweiten Immobilienvermittlers PlanetHome. „Die Leute möchten eine Immobilie kaufen, kennen sich aber in Vertragsangelegenheiten nicht so gut aus. Die Unterstützung eines Maklers kann in solchen Fällen Gold wert sein, schließlich betreue der Vermittler den korrekten Eigentumsübergang von Anfang bis Ende.“

Ein wesentliches Element des Immobilienkaufs ist der Besuch beim Notar. Seine Mitwirkung ist in Deutschland vorgeschrieben. Der Notar nimmt quasi eine Art Treuhänderfunktion ein, die Tätigkeit ist für beide Seiten verbindlich. Eine gute Vorbereitung auf den Notarbesuch ist zwar hilfreich, da aber in der Praxis immer wieder Unklarheiten auftauchen, fühlen sich viele Käufer sicherer, wenn sie der Makler zum Notartermin begleitet.

„Grundlage des Immobilienerwerbs ist der Kaufvertrag“, erläutert PlanetHome Chef Anzenberger. In der Regel erstellt der Notar einen Vertragsentwurf und sendet diesen an den Makler. Der Makler prüft das Dokument und schickt es den Vertragsparteien. Haben diese keine Einwände, wird der Notartermin festgelegt. Dort erscheinen dann Käufer und Verkäufer mit Personalausweis oder Reisepass, um den Kauf zu besiegeln. Zu Beginn des Termins liest der Notar den Vertrag noch einmal Punkt für Punkt vor. Unter Mithilfe des Maklers klären beide Parteien offene oder strittige Fragen.

Nach der Vertragsunterzeichnung geht der Eigentumsübergang in die nächste Runde. Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung. Dabei handelt es um einen Grundbucheintrag, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübergang bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch sichert. Zugleich wird die so genannte Grundschuld bestellt. Viele Banken fordern für die Kreditvergabe, dass sie an der ersten Stelle des Grundbuchs eingetragen werden, damit im Kreditausfall ihre Forderung über den Objektverkauf abgesichert ist. Weiterhin fordert der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt an. Sie besagt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichtet hat. Außerdem beantragt er die Löschungsbewilligung. Sie erlaubt, dass die Grundschuld des bisherigen Gläubigers aus dem Grundbuch gestrichen und an deren Stelle die Bank des Käufers eingetragen wird.

Eines ist zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall bereits geklärt: die Frage der Finanzierung. Denn der Notarbesuch sowie die Unterzeichung des Kaufvertrags ist einer der letzten Schritte beim Immobilienerwerb. „Erst wenn das Kreditinstitut grünes Licht gibt, lohnt überhaupt die Objektsuche“, mahnt Anzenberger. Andernfalls laufe der Käufer Gefahr, dass der Erwerb fehl schlägt. Beide Seiten müssten dann konstatieren: „Außer Spesen nichts gewesen“ – aber dass wolle letztlich niemand.

PlanetHome AG
Anke-Lisa Zwanzig
Team-Leitung Marketing und Presse
Münchner Straße 14
85774 München / Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89 767 74 321
Fax: +49 (0) 89 767 74 399
E-Mail

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 155105
 309

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Maklerhilfe beim Wohnungskauf: Keine Angst vor Kaufvertrag und Notar“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von PlanetHome AG

PlanetHome Marktforschungsstudie - Immobilienverkauf mittels Makler: Das ist Eigentümern wichtig
PlanetHome Marktforschungsstudie - Immobilienverkauf mittels Makler: Das ist Eigentümern wichtig
Welche Faktoren sind Immobilieneigentümern bei einem Verkauf wichtig? Diese Fragen untersucht eine Studie der facit research GmbH, die der bundesweit tätige Immobiliendienstleister PlanetHome in Auftrag gegeben hat. Die repräsentative Umfrage unter rund 1.100 Teilnehmern macht deutlich: Die große Mehrheit der zukünftigen Verkäufer zieht bei der Veräußerung ihres Wohneigentums einen Makler in Betracht. Diejenigen, die sich selbst den Verkauf zutrauen, benötigen dafür einen hohen Informationsaufwand. Von der ersten Besichtigung bis zum Notarte…
Immobilienverkauf: „Den Makler in die Pflicht nehmen“
Immobilienverkauf: „Den Makler in die Pflicht nehmen“
Immer mehr Immobilienbesitzer nutzen die derzeitige Nachfrage, um ihre Objekte lukrativ zu verkaufen. Damit bei dem komplexen Transaktionsprozess keine Fehler passieren, wenden sich viele Eigentümer an einen professionellen Makler. Manche beauftragen sogar gleich mehrere. Doch davor warnt der bundesweit tätige Immobiliendienstleister PlanetHome. Denn wird ein Objekt von verschiedenen Verkäufern gleichzeitig angeboten, kann das potentielle Käufer abschrecken und den Marktwert mindern. Viel hilft viel – das zumindest glauben so einige Immobil…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Potenziale bei GebrauchtimmobilienBild: Potenziale bei Gebrauchtimmobilien
Potenziale bei Gebrauchtimmobilien
… finanzielle Potenziale. Oftmals haben Käufer nicht unberechtigte Angst und lassen sich von Freunden beraten, die die Emotionen mit dem Kaufinteressenten teilen. Beim Wohnungskauf oder Hauskauf sind aber vielmehr objektive Sachverhalte ausschlaggebend. Ein ständiger Risikopunkt bleiben Wohnflächen. Dabei sind diese ein wichtiger Bestandteil des Kaufpreises. Es …
Bild: Worauf man beim Hauskauf achten sollteBild: Worauf man beim Hauskauf achten sollte
Worauf man beim Hauskauf achten sollte
… seinen Argumenten bei den Preisverhandlungen unterstützen, um so den Preis möglicherweise noch zu drücken. Sobald eine Einigung mit dem Verkäufer erzielt ist, gilt es einen notariellen Kaufvertrag aufsetzen zu lassen. Ein Notar berät über die Inhalte und erstellt einen Entwurf. Dieser sollte 14 Tage vor dem Notartermin zur Prüfung vorliegen. Fragen hierzu …
Bild: Welche Unterschrift zuerst: Kaufvertrag oder Darlehensvertrag?Bild: Welche Unterschrift zuerst: Kaufvertrag oder Darlehensvertrag?
Welche Unterschrift zuerst: Kaufvertrag oder Darlehensvertrag?
… Notar und die Finanzierung platzt? „Eine häufige Frage, wenn junge Paar bei mir sitzen ist daher, „Herr Schütt, sollten wir zuerst den Darlehensvertrag oder den Kaufvertrag unterschreiben?““ Ralf Schütt ist Inhaber der Beratungskanzlei HIPPP und mit mehr als 29 Jahren Erfahrung im Immobilien- und Finanzierungsgeschäft tätig. Seine Beratung ist gerade …
Die Notar-Falle! Vorsicht bei zu schneller Beurkundung
Die Notar-Falle! Vorsicht bei zu schneller Beurkundung
… Notaren schwarze Schafe. Ein Beispiel aus der jüngsten Rechtsprechung: Das Kammergericht Berlin hatte im Jahre 2008 darüber zu entscheiden, ob ein Notar bei einem Wohnungskauf ausnahmsweise von der gesetzlichen Überlegungsfrist von zwei Wochen abweichen durfte. Das Beurkundungsgesetz (§ 17 Abs. 2a Ziff.2 BeurkG) sieht vor, dass einem Immobilienerwerber …
Bild: Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor GewinnBild: Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn
Türkei-Immobilien-Sicherheit geht vor Gewinn
… eingetragen werden,bei einer Türkei-Immobilie. Über den türkischen Notar erhalten Immobilienkäufer nur ein notariell beglaubigtes Schriftstück« mit der Überschrift »Immobilien«-Kaufvertrag, welches keine notarielle Auflassungs-Urkunde nach deutschem Verständnis ist. Ein Notar ist zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages in der Türkei überflüssig! …
Bild: Schrottimmobilien - Anleger muß Darlehen nicht zurückzahlen - HypoVereinsbank unterliegt vor dem BGHBild: Schrottimmobilien - Anleger muß Darlehen nicht zurückzahlen - HypoVereinsbank unterliegt vor dem BGH
Schrottimmobilien - Anleger muß Darlehen nicht zurückzahlen - HypoVereinsbank unterliegt vor dem BGH
… er gleich beim Vermittler. „Allerdings hat er“, so sein Anwalt Mathias Nittel, „die Auszahlung des Darlehens selbst nicht veranlasst“. Vielmehr habe sich der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat, an die Bank gewandt und um Auszahlung des Darlehens auf ein von ihm geführtes Treuhandkonto gebeten. Eine Vollmacht hierfür hatte der Notar nicht. Dennoch …
Bild: Neutrale Instanz schützt beim ImmobilienkaufBild: Neutrale Instanz schützt beim Immobilienkauf
Neutrale Instanz schützt beim Immobilienkauf
… nicht einig sind, darf er auch Lösungsvorschläge machen, muss dabei aber seine Rolle als Vermittler im Auge behalten, erläutert das Immobilienportal Immowelt.de. Bevor der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wird, sollte der Entwurf den Beteiligten zugegangen sein. Dieser sollte genau geprüft werden. Alle unklaren Punkte sowie deren rechtliche Konsequenzen …
Bild: Der Immobilienkauf beim NotarBild: Der Immobilienkauf beim Notar
Der Immobilienkauf beim Notar
Von der sorgfältigen Vorbereitung des Kaufvertrages zur Übergabe der Immobilie an den Käufer im Rahmen der notariellen Beurkundung zum anschließendem Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch Frankfurt, 29. Mai 2012 - Unabhängig davon, ob eine Immobilie als Kapitalanlage oder zur Nutzung als Eigenheim erworben wird, der Kauf oder Verkauf eines Hauses …
Bild: Immobilienrecht und Immobilienkauf: Getrennte Beurkundung beim NotarBild: Immobilienrecht und Immobilienkauf: Getrennte Beurkundung beim Notar
Immobilienrecht und Immobilienkauf: Getrennte Beurkundung beim Notar
… Alternativen an. Unabhängig davon, welche Immobilie verkauft wird, ist das Procedere bei der Eigentumswohnung, beim Hauskauf und der Gewerbeimmobilie immer das gleiche. Der Immobilienkaufvertrag wird normalerweise dadurch geschlossen, dass Käufer und Verkäufer sich bei einem Notar in einem gemeinsamen Termin zur Beurkundung von Angebot und Annahme treffen. …
Augen auf beim Grundstückskauf
Augen auf beim Grundstückskauf
… Ermittlung der Gesamtinvestitionskosten berücksichtigt werden. 6. Grundstücksteilung Wenn nur eine Teilfläche gekauft wird, so muss das Grundstück vermessen werden. Im Kaufvertrag sollte vereinbart werden, ob Käufer oder Verkäufer den Vermessungsingeni-eur beauftragen und bezahlen. Für die Teilung des Grundstücks ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich. 7. …
Sie lesen gerade: Maklerhilfe beim Wohnungskauf: Keine Angst vor Kaufvertrag und Notar