(openPR) Weil sich derzeit wohl zum großen Teil nur Problemkunden für die Versicherung im modifizierten Standardtarif zu interessieren scheinen, soll jetzt offenbar Zeitdruck auf die Nichtversicherten ausgeübt werden.
Wer sich bis zum 31.12.2007 im Standardtarif versichert, soll Leistungen auch für vor Vertragsbeginn begonnene Behandlungen bekommen, das allerdings erst nach Ablauf der Wartezeiten. Für Versicherungsbeginn ab 1.1.2008 sollen dann auch nach den Wartezeiten die üblichen Ausschlüsse für begonnene Behandlungen gelten. Eine ähnliche Regelung soll für die Pflegepflichtversicherung gelten, wo bei Vertragsbeginn bis 31.12.2007 mögliche Risikozuschläge entfallen sollen.
Eine offizielle Bestätigung dieser Regelungen wird kurzfristig erwartet. Der Grund für die Nicht-Akzeptanz des Standardtarifs dürfte im weitgesteckten „Pflicht-Termin“ 1.1.2009 liegen, aber auch in den geforderten Beitragshöhen von bis zu 550 Euro (incl. Pflegepflichtversicherung).
Wer durchschnittlich gesund ist und in der Vergangenheit deshalb nicht versichert war, weil er als Selbstzahler Eigenverantwortung tragen wollte, sollte sich nach Versicherungsschutz zu „normalen“ Bedingungen umsehen. Unter diesen Begriff fallen auch die sogenannten Großschadentarife, die sich von den üblichen Angeboten aber deutlich unterscheiden. In vielen Fällen bieten diese Tarife beste Leistungen zu einem sehr niedrigen Monatsbeitrag. Der Hintergrund: dies ist nur möglich mit einer hohen Selbstbeteiligung von bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr. Die Eigenverantwortung bleibt damit erhalten und die Versicherungspflicht wird erfüllt.
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