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Wartezeiten in der PKV im modifizierten Standardtarif

(openPR) Das Gesundheitsreformgesetz sieht eine erweiterte Versicherungspflicht für alle Bundesbürger seit dem Inkrafttreten zum 01.04.2007 vor. D.h. alle Bundesbürger, die nicht krankenversichert sind, müssen sich entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse, falls früher dort einmal versichert oder in einer privaten Krankenversicherung anmelden, wenn sie früher privat versichert waren. Die private Krankenversicherung muss diese ehemals privat Versicherten im sogenannten modifizierten Standardtarif seit dem 01.07.2007 aufnehmen (Kontrahierungszwang).

Die erweiterte Krankenversicherungspflicht gilt für alle ehemals privat Versicherten ab dem 01.01.2009. Wer ab diesem Zeitpunkt nicht keine PKV nachweisen, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zu beachten sind die Wartezeiten für laufende Krankheiten, die in den Vertrag mitgenommen werden. Wer sich bis zum 31.12.2007 im modifizierten Standardtarif versichert hat, hat eine Wartezeit für die Erstattung von laufenden Krankheiten von 3 bzw. 8 Monaten. Danach werden die Kosten abhängig vom Tarif übernommen. Wer sich nach dem 31.12.2007 im Standardtarif privat versichert, hat generell keine Erstattung der Kosten für, bei Eintritt in die Versicherung bestehende Krankheiten. Detaillierte Informationen über die erweiterte Versicherungspflicht finden Sie auf dem pkv24-Portal unter http://www.pkv-krankenkassen-vergleich.de

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