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Basistarif der privaten Krankenversicherung nur noch bis zum 31.01.2009 möglich

02.02.200908:36 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Seit dem 01.01.2009 gilt der neue Basistarif der privaten Krankenversicherung. Jeder der bisher ohne Krankenversicherung war kann in diesen Tarif wechseln und es darf dabei keine Gesundheitsprüfung erfolgen. Dadurch dürfte für viele die private Krankenversicherung im Basistarif von hohem Interesse sein.

Inzwischen besteht seit dem 01.01.2009 für jeden Bundesbürger die Krankenversicherungspflicht. Dadurch soll verhindert werden, dass z. B. Selbständige und Freiberufler keinen Krankenversicherungsschutz haben und durch Krankheit vor dem finanziellen Aus stehen. Für Bundesbürger, welche sich nicht bis spätestens 31.01. darum gekümmert haben, kann es richtig teuer werden, denn nur bis da hin erfolgt der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung. Nach diesem wichtigen Termin wird die private Krankenversicherung um einiges kostspieliger.

Für Bestandskunden der privaten Krankenversicherung kann der Wechsel in den Basistarif bis zum 30.06.2009 erfolgen, mit Ausnahme von älteren Versicherten über 55 Jahren bzw. bei Bedürftigen. Wechselt man bei der gleichen Versicherung in den neuen Basistarif, dann können die Altersrückstellungen voll angerechnet werden.

Bei Neuabschluss nach dem 01.01.2009 können die Altersrückstellungen bezogen auf den neuen Basistarif der privaten Krankenversicherung auf den neuen Versicherer übernommen werden. Vor allem der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung ist dabei von hohem Interesse, besonders dann, wenn Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen oder zu erwartende Therapien ins Haus stehen.

Der Abschluss bzw. der Wechsel in den Basistarif ist bis zum 31.01. für Privatpatienten bzw. ältere Versicherte von hohem Wert, wenn sie seit Anfang des Jahres mit wesentlich höheren Kosten für ihren Versicherungsschutz rechnen müssen. Bei einem Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung können somit etliche hundert Euro im Monat gespart werden. Denn was ein Versicherungsnehmer monatlich zahlen muss, richtet sich nicht nach seinem Einkommen, sondern nach seinem Alter und seinem Geschlecht.

Wie bereits erwähnt gibt es keinerlei Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen aufgrund von Vorerkrankungen etc. All dieses kann außerdem den Basistarif auch für bisher Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung interessant machen, wenn diese in den Genuss der Vorteile eines Privatpatienten gelangen möchten.

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