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CDU-Fraktion will Entscheidungsfreiheit der Eltern

02.08.200712:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: CDU-Fraktion will Entscheidungsfreiheit der Eltern
Michael Panse, MdL - sozialpolitischer Sprecher der CDU Fraktion im Thüringer Landtag
Michael Panse, MdL - sozialpolitischer Sprecher der CDU Fraktion im Thüringer Landtag

(openPR) Die CDU-Stadtratsfraktion setzt bei den derzeit diskutierten möglichen Gebührenbefreiungen für Erfurter Kinder in Kindertagesstätten auf ein Gutscheinmodell. Dieses Modell soll Eltern in die Situation versetzen eigenverantwortlich zu entscheiden, wann sie für 12 Monate eine Gebührenbefreiung wählen. Stadtrat Michael Panse (CDU) erläutert dazu:

„Im Gegensatz zur SPD, die sich nach Medienberichten auf eine Gebührenbefreiung für das letzte Kita-Jahr versteift, wollen wir den Eltern nicht vorschreiben wann sie auf die Unterstützung der Stadt rechnen können.

Bei der Beantwortung meiner Stadtratsanfrage hat OB Bausewein dargestellt, dass seit Jahren konstant 94 Prozent der Erfurter Kinder im Jahr vor der Einschulung eine Kindertagesstätte besuchen. Es gibt keinerlei Hinweise, dass bei einer Gebührenbefreiung des letzten Jahres auch die übrigen 6 Prozent eine Einrichtung besuchen würden. Selbst zu Vorwendezeiten besuchten prozentual nicht mehr Kinder eine Kita.

In der letzten Stadtratssitzung erklärte Bürgermeisterin Thierbach, dass die Stadtverwaltung lediglich eine Variante der Gebührenfreistellung der letzten 12 Monate zur Prüfung an das Landesverwaltungsamt gegeben hat. Es ist bedauerlich, dass sich offensichtlich Thierbach in dieser Frage ebenso festgefahren hat wie nun die SPD. Der einmütige Stadtratsbeschluss zum Haushalt 2007 lautete verschiedene Varianten (die ersten zwölf Monate als Einstieg, die letzten zwölf Monate oder die Gesamtgebührenfreistellung) ergebnisoffen zu prüfen.

Die CDU will keine Bevormundung der Eltern sondern deren Eigenverantwortung stärken. Die Eltern wissen am besten wann sie eine familienunterstützende Leistung wie die Befreiung von Elterngebühren benötigen. Ob sie nun den Gutschein dafür in den ersten zwölf Monaten, mittendrin oder den letzten zwölf Monaten nutzen sollten wir ihnen überlassen.“

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