(openPR) NÜRNBERG – Kleine Betriebe mit niedrigem Jahresgewinn werden durch die kommende Unternehmenssteuerreform finanziell erheblich belastet und müssen bis zu sechsmal mehr Gewerbesteuer zahlen als vor der Reform. Darauf hat Prof. Dr. Helmut Bräuer von der Nürnberger Steuerberatung FACT TREUHAND GMBH (www.fact-treuhand.de) bei einer Vortragsreihe vor Unternehmern der Region hingewiesen. "Die versprochene Entlastung von fünf Milliarden Euro wird von der Wirtschaft komplett gegenfinanziert, und zwar hauptsächlich von kleinen und mittelgroßen Firmen", so Bräuer.
In seinem Vortrag stellte er unter anderem die Nachteile dar, die den Betrieben durch den Wegfall der Staffelfreibeträge bei der Gewerbesteuer entstehen. Ein Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 40.000 Euro muss demnach statt bisher 330 Euro dann mehr als 2.100 Euro Gewerbesteuer zahlen.
Das vom Bundesfinanzminister vorgeschlagene Optionsmodell mit einem niedrigeren Steuersatz ist laut Bräuer für 80 Prozent der mittelständischen Betriebe uninteressant. Denn es gelte nur für Gewinne, die im Unternehmen bleiben und nicht vom Inhaber entnommen werden. "Die meisten Firmen machen zu wenig Gewinn, um einen bedeutenden Teil davon im Unternehmen zu belassen", so Bräuer. "Die Gewerbetreibenden müssen ja von ihrem Unternehmensgewinn leben."
Außerdem werden Ausgaben für Miete, Pacht und Zinsen außerhalb der Bilanz wieder dem Gewinn hinzugerechnet und bilden damit eine höhere Besteuerungsgrundlage bei der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer selbst ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. In der Summe führt auch dies zu einer deutlichen Mehrbelastung gerade der kleinen Betriebe und Einzelunternehmen. Prof. Bräuer: "Insgesamt wird das Steuerrecht ab sofort noch komplizierter."
Nur die großen Konzerne profitierten von der Reform, da sie die Gewinne im Betrieb zurückbehalten können. Nur für wirkt sich die Senkung der Körperschaft- und Gewerbesteuer positiv aus. "Die Aussage, dass sich bei kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften die Steuer auf unter 30 Prozent verringert, ist Augenwischerei", so Bräuer. Neben den Nachteilen bei der Gewerbesteuer schlagen ferner der Wegfall der degressiven Abschreibung, die Neuregelung der GWG und die Anhebung des Einkommensteuersatzes auf 45 Prozent zu Buche, die wiederum vor allem kleine Unternehmen treffe. "Damit läuft die Reform für Viele ins Leere."








