openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Akutes Ärgernis: Verweigerte Anpassung der Betriebsrente

18.07.200712:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Akutes Ärgernis: Verweigerte Anpassung der Betriebsrente
Rechtsanwalt Thilo Wagner Köln
Rechtsanwalt Thilo Wagner Köln

(openPR) Infolge der Rentenkürzungen der letzten Jahre wird die Anpassung der Betriebsrenten für Millionen von Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland ein immer wichtigerer Bestandteil zur Sicherung und zum Erhalt des Alterseinkommens. Aufgrund von teilweise sogar offenkundigen Rechtsverstößen vieler Unternehmen werden jedoch etliche Berechtigte um den wohlverdienten Lohn ihrer Leistungen im Arbeitsleben gebracht und eine Anpassung ihrer Betriebsrenten an die immer weiter steigenden Lebenshaltungskosten verhindert.

Das aktuelle Problem: Ohne Wissen um die Rentenanpassung geprellt!

Arbeitgeber müssen alle drei Jahre die betriebliche Altersversorgung überprüfen und ihre Betriebsrenten an die gesteigerten Lebenshaltungskosten anpassen. Hierdurch soll der Werterhalt der Betriebsrenten sichergestellt werden. Die aktuell bezogene Rente soll für die Berechtigten stets so viel wert sein wie zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung.

Häufig nutzen Arbeitgeber jedoch die Unkenntnis oder die falsch verstandene Solidarität der Betriebsrentnerinnen und -rentner zum ehemaligen Unternehmen aus und kommen ihrer gesetzlichen Anpassungpflicht nicht nach. Viele Berechtigte akzeptieren stillschweigend die zur Entwertung ihrer Renten führenden Taktiken der Arbeitgeber oder bemerken gar nicht erst, dass ihnen ganz erhebliche Zahlungsansprüche verloren gehen.

Grundsatzurteile des Bundesarbeitsgerichts und anderer Arbeitsgerichte werden zudem durch Arbeitgeber oftmals auch ignoriert, weil sie wissen, dass die ehemaligen Betriebsangehörigen den Anpassungsbedarf schlicht nicht kennen. Hinzukommt, dass Betriebsrentnerinnen und -rentnern, die sich wehren, oftmals einvernehmliche Einzelfalllösung angeboten werden, damit für den jeweiligen Betrieb eine sog. Anpassungslawine und damit eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung verhindert werden kann.

Bedenkt man die Zahl von zirka 10 Millionen Betriebsrentner in Deutschland und die Tatsache, dass derzeit weitere 17 Millionen Beschäftigte mit einer Betriebsrentenanwartschaft tätig sind, wird das Interesse der Arbeitgeber leicht verständlich, Betriebsrentenanpassungen möglichst gering zu halten und dadurch zu Unrecht und zu Lasten der Berechtigten Milliardenbeträge einzusparen.

Der gesetzliche Anspruch auf Anpassung der Betriebsrenten:

Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) hat ein Arbeitgeber, der seinen ehemaligen Beschäftigten beziehungsweise deren Hinterbliebenen eine Betriebsrente gewährt, alle drei Jahre eine Anpassung dieser Betriebsrente zu prüfen und im Regelfall auch vorzunehmen. Der Arbeitgeber entscheidet nach billigem Ermessen, ob und in welcher Höhe er die Rente anpasst. Zu berücksichtigen sind dabei zum einen die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers sowie die Belange des Versorgungsempfängers. Der Anpassungsbedarf des Rentenempfängers richtet sich gemäß der gesetzlichen Vorgabe nach dem seit der letzten Überprüfung oder seit dem Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust der Rente. Dieser wird für Prüfungsstichtage nach dem 01.01.2003 an dem „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ gemessen. Dieser Index gilt für das gesamte Bundesgebiet und macht keine Unterscheidungen mehr zwischen West und Ost.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt die Prüfungsverpflichtung des Arbeitgebers als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindex für Deutschland oder der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmers im Prüfungszeitraum.

Die Anpassungsprüfungspflicht entfällt darüber hinaus in gesetzlich genau bestimmten Ausnahmesituationen. So etwa, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, die laufenden Leistungen jährlich um 1% anzupassen (so genannte Ein-Prozent-Anpassung) oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde, d.h. wenn sich die Leistungsverpflichtung lediglich auf den Werterhalt der zugesagten Beiträge bezieht. Ein Ausnahmetatbestand liegt auch vor, wenn es sich um Betriebsrenten aus den Durchführungswegen Direktversicherungen oder Pensionskasse handelt und ab Rentenbeginn sämtliche auf dem Rentenbestand entfallende Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden.

Die Durchsetzung des Anspruches auf Anpassung von Betriebsrenten:

Die Betriebsrentenanpassung ist eine Holschuld, das bedeutet, dass die individuelle Rentenanpassung durch den einzelnen Versorgungsempfänger zum jeweiligen Stichtag angefordert werden muss. Die Aufforderung an den Arbeitgeber sollte mit größtmöglichen Nachdruck erfolgen, da viele Verpflichtete nur sehr zögerlich auf das Anpassungsbegehren reagieren und teilweise sogar versuchen, das Anspruchsbegehren bis zu dem Zeitpunkt der Verjährung hinauszuzögern. Zur Beweissicherung sollte das Anforderungsschreiben zumindest als Einwurf-Einschreiben gesendet werden. Im Zweifel oder bei rechtlichen Schwierigkeiten im Verfahrensablauf können Sie Rat und Hilfe bei gewerkschaftlichen Organisationen, Interessenverbänden oder - direkt und effektiv - bei einem mit diesem Gebiet befassten Rechtsanwalt suchen.
Einem Ablehnungsbescheid oder einer zu geringen Anpassung sollte sofort schriftlich widersprochen werden. Auch in diesem Fall lohnt sich die Überprüfung des Anspruchs durch einen im Arbeitsrecht die geübten Rechtsanwalt. Dieser erfahrene Rechtsexperte wird Sie über Ihre konkreten Ansprüche genau informieren und zudem für eine optimale und schnelle Durchsetzung der Rentenforderung, gegebenenfalls auch unter an Anrufung des Arbeitsgerichts, sorgen.

Fazit:

Halten Sie die Höhe Ihrer Betriebsrente immer genau im Auge. Erinnern Sie Ihren Arbeitgeber aktiv an seine Anpassungspflichten und fordern Sie Ihre Rechte nachdrücklich ein. Hierdurch stellen Sie sicher, dass Ihre wohlverdiente Betriebsrente auch in Zukunft die finanziellen Bedürfnisse Ihrer Lebensgestaltung dauerhaft gewährleistet.

Rechtsanwalt Thilo Wagner
www.wagnerhalbe.de
Wagner Halbe Rechtsanwälte Köln
Poll-Vingster-Straße 105, 51105 Köln
Telefon: (0221) 460 233 -14
Fax: (0221) 460 233 -22
E-Mail: E-Mail

Wagner Halbe Rechtsanwälte - juristische Lösungen.

Unternehmen beraten wir insbesondere im

* Arbeitsrecht für Arbeitgeber
* Wettbewerbsrecht
* Internetrecht
* Immobilien- und Mietrecht

sowie bei Existenzgründung, Vertragsgestaltung und Forderungseinzug.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 147153
 104

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Akutes Ärgernis: Verweigerte Anpassung der Betriebsrente“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Wagner Halbe Rechtsanwälte Köln

Bild: Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss haftet der Alkoholsünder nicht immer alleineBild: Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss haftet der Alkoholsünder nicht immer alleine
Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss haftet der Alkoholsünder nicht immer alleine
Auch wenn ein Autofahrer infolge einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall verschuldet, muss er nicht zwangsläufig für den vollen Schaden einstehen. Ein Mitverschulden des Unfallgegners kann die Haftung des Alkoholsünders ganz erheblich mindern. In einem interessanten Rechtsstreit beurteilten die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgarts die Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoss zwischen einem alkoholbedingt fahruntüchtigen Autofahrer und einem ihm entgegenkommenden Fahrer, welcher entgegen dem Rechtsfahrgebot seine…
Bild: Vorteile der „Internet-Scheidung“: KeineBild: Vorteile der „Internet-Scheidung“: Keine
Vorteile der „Internet-Scheidung“: Keine
"Scheidungsantrag online ausfüllen in nur 10 bis 15 Minuten....“ oder „Scheidung: Schnell und preiswert“: Immer häufiger wird im Internet die Möglichkeit einer so genannten „Online-Scheidung“ angeboten. Hierbei wird der Eindruck erweckt, dass eine Scheidung per Mausklick möglich sei und dass diese zudem besonders schnell und preiswert durchgeführt werden könnte. Diese Vorstellung ist falsch: Kein Zeitvorteil bei „Online-Scheidungen“ Ein durchschnittliches Scheidungsverfahren dauert circa 10 Monate. Diese lange Verfahrensdauer liegt meist da…

Das könnte Sie auch interessieren:

Führungskräfte: Flexi-Rente für Stärkung der Betriebsrente nutzen
Führungskräfte: Flexi-Rente für Stärkung der Betriebsrente nutzen
Die geplante „Flexi-Rente“ sollte für eine nachhaltige Stärkung der Betriebsrente genutzt werden. Dies fordert der Führungskräfteverband ULA von der Bundesregierung. Die geplante „Flexi-Rente“ sollte für eine nachhaltige Stärkung der Betriebsrente genutzt werden. Dies fordert der Führungskräfteverband ULA von der Bundesregierung im Rahmen des anstehenden …
Abmahnung adé - Endlich kostenlose Landkarten für Webseiten
Abmahnung adé - Endlich kostenlose Landkarten für Webseiten
… Impressums, für Online-Reiseberichte oder sogar für die Darstellung von Unternehmensstandorten - Landkarten lockern auf und verdeutlichen. Zweifelhafte Copyrights und akutes Abmahn-Risiko, komplizierte Anpassung und Kosten für einen Grafiker verleiden den Reiz an der Karte. Dass es auch leicht, praktisch und kostenlos sein kann, zeigt www.stepmap.de …
Bild: Betriebsrentenanpassung ist eine HolschuldBild: Betriebsrentenanpassung ist eine Holschuld
Betriebsrentenanpassung ist eine Holschuld
… wirtschaftliche Lage des Unternehmens als auch die Interessen des Betriebsrentners zu berücksichtigen. Rentenanpassung kann bei schlechter Unternehmenslage unterbleiben Die Erhöhung der Betriebsrente kann abgelehnt werden, wenn das Unternehmen dadurch übermäßig belastet und dessen Wettbewerbsfähigkeit gefährdet wird. Gerne ziehen sich Unternehmen auf …
Bild: Fluggäste können von Fluglinien volle Ausgleichszahlung auch bei verspäteten Flügen verlangenBild: Fluggäste können von Fluglinien volle Ausgleichszahlung auch bei verspäteten Flügen verlangen
Fluggäste können von Fluglinien volle Ausgleichszahlung auch bei verspäteten Flügen verlangen
… Tag. Deswegen verlangte er von Condor die nach der EG-Verordnung vorgesehene Ausgleichszahlung von Euro 600, die bei einem annullierten Flug gezahlt werden muß. Condor verweigerte die Zahlung. Die Fluggesellschaft erklärte, der Flug sei nur verspätet und nicht annulliert gewesen. Zudem habe die Verspätung auf einem unvorhersehbaren technischen Defekt …
Betriebsrentenreform: Talanx Deutschland und Zurich Gruppe Deutschland wollen Kräfte bündeln
Betriebsrentenreform: Talanx Deutschland und Zurich Gruppe Deutschland wollen Kräfte bündeln
… und Zurich wollen eine Konsortiallösung im Sozialpartnermodell anbieten und planen dazu eine entsprechende Kooperation. Ziel ist es, zukünftig mehr Arbeitnehmern zu einer Betriebsrente zu verhelfen. Das geplante Konsortium soll den Namen "Die Deutsche Betriebsrente" tragen. Die Kooperation bedarf noch der Genehmigung der Kartellbehörde. Dr. Jan Wicke, …
Bild: Darf eine Vermieterin die Nebenkosten nachträglich anpassen?Bild: Darf eine Vermieterin die Nebenkosten nachträglich anpassen?
Darf eine Vermieterin die Nebenkosten nachträglich anpassen?
… hatte die Klägerin die Nebenkostenvorauszahlungen zunächst im April erhöht und dann im November erneut aufgrund gestiegener Energiepreise. Die Beklagte bestritt die Mietrückstände und verweigerte die Zahlung der erhöhten Beträge.Das Gericht stellte klar, dass die Klägerin nach der ersten Erhöhung der Vorauszahlungen nicht berechtigt war, diese erneut …
Bild: Neuerungen auf dem Arbeitsmarkt und im Arbeitsrecht 2018Bild: Neuerungen auf dem Arbeitsmarkt und im Arbeitsrecht 2018
Neuerungen auf dem Arbeitsmarkt und im Arbeitsrecht 2018
… Arbeitgeber. Tempo-Team Personaldienstleistungen gibt einen Überblick über wesentliche Neuerungen. Offenbach, 21. Dezember 2017 – Europaweite Datenschutzverordnung, Mutterschutz, Stärkung der Betriebsrente, neue Steuerfreibeträge, Prüfungen der Kassennachschau ohne Vorankündigung sowie eine höhere Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und eine zu …
Bundesarbeitsgericht - Ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung
Bundesarbeitsgericht - Ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung
… Beitragsbemessungsgrenze um 500,00 Euro im Jahre 2003 nach § 275c SGB VI regelmäßig lückenhaft geworden und entsprechend dem ursprünglichen Regelungsplan dahin zu ergänzen, dass sich die Betriebsrente ohne Berücksichtigung der außerordentlichen Anhebung der BBG berechnet, von dieser sodann allerdings der Betrag in Abzug zu bringen ist, um den sich die gesetzliche Rente …
Bundesarbeitsgericht - Betriebsrentenanpassung im Konzern
Bundesarbeitsgericht - Betriebsrentenanpassung im Konzern
Bei der Anpassung der Betriebsrenten kommt es auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers an, der die betriebliche Altersversorgung schuldet. Auch wenn es sich beim versorgungspflichtigen Arbeitgeber um eine konzernabhängige Tochtergesellschaft handelt, sind grundsätzlich seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebend. Auf eine schlechte wirtschaftliche …
Führungskräfte begrüßen EU-Pläne zur Übertragbarkeit von Betriebsrenten
Führungskräfte begrüßen EU-Pläne zur Übertragbarkeit von Betriebsrenten
… 2013 – Für den Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE–DFK ist die vom Europäischen Rat und den Arbeitsministern der EU geplante bessere europaweite Übertragbarkeit (Portabilität) von Betriebsrentenansprüchen überfällig. „Es ist gut, dass sie europäische Politik der Mobilität der Arbeitnehmer in Europa nun endlich verstärkt Rechnung tragen will. Gerade Fach- …
Sie lesen gerade: Akutes Ärgernis: Verweigerte Anpassung der Betriebsrente