(openPR) Im Management – Forum 24 bei Vincentz net wurde aktuell (Frage Nr. 1796) nachgefragt, ob Mitarbeiterin in der Schwangerschaft Injektionen setzen und Infusionen etc. anlegen dürfen.
Hinweise zu dieser speziellen Frage und zu weiteren arbeitsrechtlichen Fragen werdender Mütter finden Sie hierzu u.a. auf den Informationsseiten des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zum Arbeitsschutz.
(Quelle: vincentz.net >>> http://www.vincentz.net/fachforen/managementforum24_frage.cfm?id=1952)
Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat für verschiedene Arbeitsbereiche eine Reihe von Merkblättern zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) erstellt, so auch im Blick auf die Tätigkeit werdender Mütter in einer stationären Alteneinrichtung oder in Krankenhäusern. Sie können diese Merkblättern u.a. als pdf-Datei herunterladen:
Für die Altenpflege >>>
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/mualt.pdf
Für das Krankenhaus >>>
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/mukrank.pdf
Weitere Informationen zum branchenspezifischen Arbeitsschutz werdender Mütter (z.B. in Arzt- und Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten etc.) finden Sie gleichfalls auf den informativen Seiten der Arbeitsschutzverwaltung NRW.
Quelle: Arbeitsschutzverwaltung NRW >>> http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html
Lutz Barth











