(openPR) Wie der Presse zu entnehmen war, soll die HypoVereinsbank erwogen haben, in VIP 4 - Fällen einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Es soll von einem Verzicht auf die Geltendmachung des Darlehensanspruchs gegenüber den Anlegern die Rede gewesen sein, sowie der Zahlung eines Geldbetrages auf den selbstfinanzierten Teil des Beitritts gegen Übernahme des Fonds durch die Bank. Der Vorschlag soll einem wirtschaftlichen Wert entsprochen haben von etwa 70 % der ursprünglichen Anlage.
Wir hatten nach eigenen Erkenntnissen bereits Zweifel, ob es sich dabei um ein „offizielles Angebot“ an alle Geschädigten und nicht nur um allenfalls einen Diskussionsvorschlag in bereits gegen die HypoVereinsbank anhängigen Auseinandersetzungen handeln würde.
Zwischenzeitlich liegen Informationen vor, wonach es kein Angebot "an alle VIP 4 - Anleger" gegeben und die HypoVereinsbank Gespräche, die nicht einmal auf eine Einigung gerichtet gewesen sein sollen, abgebrochen habe. Von einem Zugeständnis ihrerseits soll nie die Rede gewesen sein. Anders lautende Behauptungen einer Aktionsgemeinschaft seien unzutreffend.
Diese Entwicklung unterstreicht erneut, dass die aktive Inanspruchnahme der Verantwortlichen für das Debakel der Filmfonds VIP 3 und 4 die einzige Möglichkeit ist, Schadensersatz zu erlangen, und es vernünftig ist und Sinn macht, mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes Schadensersatzansprüche einzufordern. In derart komplexen Auseinandersetzungen hätten auch vermeintlich "gute" Angebote hinterfragt gehört und wäre keine Veranlassung gegeben gewesen, gegenüber insbesondere den anderen beratenden Banken auf einen vollständigen Ersatz des Schadens zu verzichten. In vielen Fällen kommen Rechtsschutzversicherungen für die Kosten auf.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), CLLB (München) gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
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