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Landkreise sind „geborene“ Ansprechpartner für in- und ausländische Dienstleister

14.06.200709:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat anlässlich des heutigen Treffens der Ministerpräsidenten der Länder hervorgehoben, dass die Landkreise bereit sind, die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners nach der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu übernehmen. DLT-Präsident Hans Jörg Duppré dazu: „Es ist die logische, wirtschaftsfreundlichste und kostengünstigste Variante, die Kommunen mit dieser Aufgabe zu betrauen. Bereits jetzt ist die kommunale Ebene in etlichen Bereichen einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der Richtlinie. Bei den Kommunen liegt ohnehin die Mehrzahl der Genehmigungszuständigkeiten gebündelt vor. Nur so kann verhindert werden, dass zusätzliche Bürokratie aufgebaut werden muss.“



Duppré begrüßte den Ansatz der Ende Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Dienstleistungsrichtlinie, die darauf abzielt, die europaweite Erbringung von Dienstleistungen zu vereinfachen. „Es ist ein richtiger Schritt, Unternehmen die Arbeitsaufnahme zu vereinfachen. Derzeit bestehen zum Teil hohe bürokratische Hürden für Dienstleister, die flexible unternehmerische Entscheidungen behindern.“

Zentrales Anliegen der Richtlinie sei es deshalb, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Der Verbandspräsident erläuterte, dass es auf nationaler Ebene bei der Festlegung der dazu vorgesehenen Einheitlichen Ansprechpartner darauf ankomme, die Weichen richtig zu stellen. „Über den Einheitlichen Ansprechpartner sollen die Dienstleister alle Verfahren und Formalitäten abwickeln können. Hier bieten die Landkreise ihre Kompetenzen an. Sie spielen aufgrund ihrer Bündelungsfunktion für unterschiedliche Verwaltungsdienste bereits jetzt diese Rolle für die in- und ausländische Wirtschaft.“

Kommunale Stellen seien ohnehin seit jeher für die effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren zuständig. „Ein Beispiel ist die Gewerbeanmeldung. Hier übermitteln die Kommunen die Daten an Wirtschaftskammern, Immissionsschutzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften sowie an das Handelsregister. Bei einer Niederlassung kommen noch Bauaufsicht, Brandschutz, Lebensmittelaufsicht und Wasserbehörden hinzu“, illustrierte Duppré.

Die Landkreise würden so die Gewähr einer hochqualitativen und gleichmäßigen Erbringung von Verwaltungsleistungen bieten. „Zudem wäre dies auch das kostengünstigste Modell. Die bei kommunalen Stellen vorhandenen Verwaltungskapazitäten, die Verwaltungserfahrung bei der Förderung von Investitionsvorhaben und die bestehenden eGovernment-Ressourcen ermöglichen es, den Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie mit vertretbarem Mehraufwand zu entsprechen“, sagte Duppré abschließend.

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