Weserschwimmer vor Verwaltungsgericht
(openPR) Der Weserschwimmer Bremerhaven e.V. hat wegen der umstrittenen Weserbadetage nun doch Klage beim Bremer Verwaltungsgericht eingereicht und wird dort vom Verwaltungsfachanwalt Rolf Lappenbusch vertreten. Die Auffassung des Umweltsenators, dass die beantragten Schwimmsportveranstaltungen „aufgrund der örtlichen Gefahren nicht genehmigungsfähig“ seien, wollen die Weserschwimmer nicht hinnehmen.
Der Weserschwimmer Bremerhaven e.V. im Landesschwimmverband Bremen e.V. hat unter Berücksichtigung der Ausführungen von der Universität Hannover (Franzius-Institut) und DHI Wasser & Umwelt GmbH einen umfangreichen Absicherungsmaßnahmenkatalog erstellt. Dabei wurde auch die DLRG (Bezirk Bremerhaven) als ortskundige Wasserrettungsorganisation konsultiert.
Auf den Absicherungsmaßnahmenkatalog wird im Widerspruchsbescheid des Umweltsenators nicht eingegangen und bezüglich der Ausführungen von DHI heißt es lediglich, dass sie „bei der Widerspruchsbehörde zu keiner anderen Sicherheitsbewertung“ führen.
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Telefon: 0471-9588027 (privat)
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www.weserschwimmer.de
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Über das Unternehmen
Der Weserschwimmer Bremerhaven e.V. setzt sich nachhaltig für die Aufhebung des Weserbadeverbotes am Bremerhavener Weserstrand ein und betreibt das Schwimmen in Naturgewässern als Leistungs- und Breitensport.
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