(openPR) Der Bremer Senator für Bau, Umwelt und Verkehr hat den Widerspruch der Bremerhavener Weserschwimmer bezüglich der beantragten Weserbadetage am 15. Juli und 2. September zurückgewiesen. Die Widerspruchsbehörde behauptet, dass der Antrag "aufgrund der örtlichen Gefahren nicht genehmigungsfähig" sei. Auch die wissenschaftliche Stellungnahme von DHI Wasser & Umwelt GmbH "führt bei der Widerspruchsbehörde zu keiner anderen Sicherheitsbewertung". Zudem wirft die Behörde dem Schwimmverein vor, dass er die im Gutachten des Franzius-Instituts der Universität Hannover gemachten Aussagen anzweifelt. Aufgrund einer veränderten Antragssituation wird der Weserschwimmer Bremerhaven e.V. keine Klage beim Bremer Verwaltungsgericht erheben.
Heute (15.05.2007) hat der Bremerhavener Schwimmverein einen neuen Antrag zur Genehmigung von Weserbadetagen bei der Wasserbehörde des Hansestadt Bremischen Hafenamtes (HBH) gestellt. Darin erläutert der Verein ausführlich sein Absicherungskonzept mit Bojenbegrenzung und DLRG-Bewachung. Es soll nördlich des Zaunes des Strandbades bis Windstärke 6 Beaufort gebadet werden.
Des Weiteren nimmt der Verein im gestellten Antrag auch Stellung zu den vorliegenden gutachterlichen Aussagen. So fußt die Empfehlung des Franzius-Instituts der Universität Hannover, eine Badezone nur im von der Bädergesellschaft Bremerhaven mbH betriebenen Strandbereich südlich des Strandtrennungszaunes einzurichten, laut Herrn Eilert Janssen vom Umweltschutzamt Bremerhaven lediglich darauf, dass sich die Frage nach einer Bademöglichkeit für die Stadt Bremerhaven nur in diesem Areal stellte. Allerdings erstreckt sich der vom Franzius-Institut untersuchte Bereich auch auf das Gebiet nördlich des Zaunes des Strandbades. DHI Wasser & Umwelt GmbH hat ausgeführt, dass die von der Universität Hannover dargestellten Strömungsvorgänge sowie die Hinweise zu den aus Schiffs- und Windwellen resultierenden Strömungen ein Baden nördlich des Zaunes des Strandbades nicht ausschließen.
Des Weiteren empfiehlt das Franzius-Institut, den Badebetrieb auf Windgeschwindigkeiten um 3 Beaufort bei Wind aus Nordwest bis Südwest zu begrenzen, weil bei höheren Windgeschwindigkeiten aus diesen Windrichtungen u.a. ungünstige küstenparallele Strömungen auftreten können. Laut DHI Wasser & Umwelt entstehen küstenparallele Strömungen überwiegend in der Wellenbrecherzone im Uferbereich. Die Wassertiefen am Ufer (Strand) sind jedoch unter 1 m, so dass ein Schwimmer gefahrlos durch diese Brecherzone laufen kann. Daher ist das Baden unter Berücksichtigung dieses ergänzenden Aspektes zusätzlich auch bei Windgeschwindigkeiten bis zu einer Windstärke von 6 Beaufort möglich, so DHI Wasser & Umwelt.
Die vom Franzius-Institut nicht betrachtete Möglichkeit des ungefährdeten Durchlaufens von Uferbereichen bei zeitweise kritischer küstenparallelen Strömung stellt eindeutig ein Sicherheitspotenzial dar. Daher hält der Weserschwimmer Bremerhaven e.V. die Durchführung von Weserbadetagen bis Windstärke 6 Beaufort für sicherheitstechnisch machbar und verantwortbar.
Der 1. Vorsitzende Harm Ahlers: "Die wissenschaftliche Stellungnahme von DHI Wasser & Umwelt steht nicht in Gegensatz sondern in Ergänzung zu den Aussagen des Gutachtens der Universität Hannover. Zudem kann unser Schwimmverein bei Schwimmsportveranstaltungen am Bremerhavener Weserstrand eine ausreichende Sicherheit für alle Teilnehmer gewährleisten.








