(openPR) Am 26.09.2008 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Beratungs- und Abgabeterminals visavia durch eine Apotheke in Mannheim entschieden. Das Gericht wollte derzeit die Nutzung des visavia noch nicht erlauben, da einige wenige, eher formelle rechtliche Gesichtspunkte noch nicht ausreichend durch das Beratungs- und Abgabeterminals visavia beachtet werden.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig und wird in der nächsten Instanz vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe sah die Notwendigkeit einer solchen Überprüfung an, da die Berufung ausdrücklich zugelassen wurde.
Obwohl viele gute Gründe dafür sprechen, dass die vom Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgezeigten Bedenken nicht durchgreifen, wird Rowa im Interesse der Apotheken und den zu versorgenden Patienten und Kunden soweit möglich Anpassungen am Beratungs- und Abgabeterminals visavia vornehmen. Diese sollen dazu führen, dass auch im Einklang mit der vorläufigen Ansicht des Verwaltungsgerichts Karlsruhe der Betrieb des visavia weiter möglich ist.
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Rowa ist die Nr. 1 in Europa für automatisiertes Warenhandling in der Apotheke. Neben dem „klassischen“ Kommissionierautomaten rowa bietet das Unternehmen aus der Eifel eine vollautomatische Einlagerung, spezielle Schnelldreher-Lösungen sowie das automatische Beratungs- und Abgabeterminal visavia an. Die innovativen Automatisierungslösungen von Rowa sind optimal auf die Bedürfnisse der jeweiligen Apotheke abgestimmt.
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