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Über das Potential der Republik Belarus im Bereich des Transitverkehrs

16.05.200709:55 UhrLogistik & Transport

(openPR) Die Republik Belarus liegt an der Kreuzung der europäischen Handelswege zwischen West und Ost, Nord und Süd und verfügt über ein entwickeltes Verkehrsnetz. Durch ihr Territorium verlaufen die kürzesten Verkehrskommunikationen, welche Westeuropa mit den GUS-Ländern, Ostsee- mit den Schwarzmeerhäfen verbinden, darunter die Paneuropäischen Verkehrskorridore I und IX. Auf dem Gebiet des Landes befinden sich 7 internationale Flughäfen.



Die belarussische Eisenbahn bietet eine breite Palette von Transportleistungen an. Es verkehren regelmäßig Containerzüge „Ostwind“ (Berlin – Brest – Moskau), „Mongolischer Vektor“ (Brest – Ulan Bator), «Mongolischer Vektor Shu-I» (Duisburg – Brest – Hohhot), „Gemeinschaft“ (Rotterdam / Bremerhaven – Brest – Bekasovo), „Wiking“ (Iljitschowsk – Koljaditschi – Klajpeda), „Merkur“ (Kaliningrad / Klajpeda – Minsk – Moskau). An der belarussisch-polnischen Grenze können innerhalb kürzester Zeit Warenströme für die Länder Westeuropas abgewickelt werden, einschließlich des Containerumschlags, der Warenaufbereitung und -lagerung, Erledigung der Formalitäten. Entsprechend den geltenden Vorschriften werden die Zollanmeldung und die Zollkontrolle beim Eisenbahntransitverkehr im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Die belarussische Zollgesetzgebung umfasst Rechtsnormen, die mit den einschlägigen Regelungen aller Anrainerstaaten harmonisiert sind. Dies wird durch die Beteiligung der Republik Belarus an grundlegenden internationalen Konventionen in den Bereichen Zollwesen und Güterverkehr ermöglicht, darunter an den TIR- und ATA-Übereinkommen, den Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung (Istanbul-Übereinkommen), über den Eisenbahnfrachtverkehr, über sichere Container, über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren, über Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen.

Die Republik Belarus erkennt das Prinzip der Transitfreiheit an, das als Grundlage für deren Zollgesetzbuch dient, und setzt es konsequent um. Zu diesem Zweck wurde im März 2006 der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 168 “Über die Umsetzung des Prinzips der Transitfreiheit in der Republik Belarus” verabschiedet, der unter Berücksichtigung entsprechender Forderungen der Welthandelsorganisation erarbeitet worden war.

Die Transitbeförderung der Waren durch die Republik Belarus findet nach der Genehmigung der Zollbehörde und unter der Zollkontrolle statt, was mit der allgemeingültigen internationalen Praxis im Einklang steht. In der Republik Belarus werden alle zugänglichen Transitverfahren, darunter Carnet-TIR, Carnet-ATA, SMGS und CIM, anerkannt. Benutzt ein Spediteur keine internationalen Transitsysteme, so steht ihm das belarussische nationale Verfahren zur Verfügung.

Ab 1995 gilt das Abkommen zwischen der Republik Belarus und der Russischen Föderation über die Zollunion. Auf Grund des Abkommens führen die Zollorgane der Republik Belarus keine Zollkontrolle bzw. Abfertigung der Waren und der Transportmittel an der belarussisch-russischen Grenze durch. Seitens der Republik Belarus wird an dieser Grenze vorwiegend nur die Transportkontrolle ausgeübt. Zugleich werden Zollkontrolle, Abfertigung der Waren und Transportmittel von den russischen Zollorganen in den sog. Anzeigenannahmestellen durchgeführt.

In Belarus werden ständig Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für den grenzüberschreitenden Autoverkehr durch das Territorium des Landes getroffen. Im September 2006 wurde in Übereinstimmung mit dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 536 die Erhebung der Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Straßen von ausländischen Spediteuren in Bezug auf einige Transportarten abgeschafft. Gleichzeitig wurden differenzierte und deutlich niedrigere Gebührensätze eingeführt. Ab 1. Oktober 2006 wird in der Republik Belarus die Internationale Wiegebescheinigung erteilt, die das beschleunigte Kontrollverfahren an den Grenzübergängen ermöglicht. Die zulässige maximale Achsenbelastung für die Busse ist von 10 auf 11,5 Tonnen erhoben worden. Es findet planmäßige Umgestaltung der Grenzübergänge zwecks der Ausweitung ihrer Kapazität statt. Infolge der geleisteten Arbeit ist die Zahl der Transitfahrten der ausländischen Spediteure durch Belarus im Jahr 2006 um mehr als 20% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Das Potential der Republik Belarus als eines wichtigen Transitlandes wird auch weiterhin intensiv ausgebaut. Als Richtlinien dienen dabei vor allem das Staatliche Programm der Entwicklung der Transitmöglichkeiten der Republik Belarus bis zum Jahr 2010 und das Programm der Entwicklung des internationalen Güter- und Personenverkehrs bis zum Jahr 2008.

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