openPR Recherche & Suche
Presseinformation

EuGH schärft Vorsteuerabzug bei Krankenhäusern

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Köln, 3. November 2026. Der EuGH hat mit Entscheidung vom 19. März 2026 – C-513/24 die Anforderungen an den anteiligen Vorsteuerabzug bei Krankenhäusern konkretisiert. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung gilt nicht automatisch als allgemeiner Aufwand, wenn sie sowohl steuerbefreiten als auch steuerpflichtigen Leistungen dient.

Objektive Zuordnung entscheidet über den Abzug

Das Verfahren betraf ein Krankenhaus in der Tschechischen Republik, das überwiegend steuerbefreite Gesundheitsleistungen erbrachte. Daneben führte es Tätigkeiten aus, die grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigten. Dazu gehörten klinische Studien, Unterkünfte für Begleitpersonen, Praktika für Ärzte, die Sterilisation von Instrumenten für Dritte sowie verschiedene Untersuchungen und Kurse.

Für Dezember 2016 beanspruchte das Krankenhaus einen anteiligen Vorsteuerabzug von 4.176.327 tschechischen Kronen, was ungefähr 164.500 Euro entsprach. Das Finanzamt erkannte den Abzug nur teilweise an und hielt für 3.287.723 tschechische Kronen, etwa 129.500 Euro, den erforderlichen Nachweis nicht für erbracht. Nach erfolglosem Klageverfahren gelangte die Sache zum Obersten Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik, das den EuGH mit der unionsrechtlichen Einordnung befasste.

Nach Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG kann Vorsteuer abgezogen werden, soweit bezogene Gegenstände oder Dienstleistungen für besteuerte Umsätze verwendet werden. Bei einer gemischten Nutzung erlaubt Art. 173 Abs. 1 der Richtlinie nur den Abzug des Anteils, der auf Umsätze mit Abzugsrecht entfällt. Maßgeblich ist zunächst, ob zwischen der Eingangsleistung und konkreten Ausgangsumsätzen ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang besteht.

Beschaffungspflicht begründet keine Gemeinkosten

Der EuGH stellte klar, dass eine nationale Verpflichtung zur Anschaffung bestimmter Geräte, Räume oder sonstiger Ausstattung allein keine Zuordnung zur gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit rechtfertigt. Die regulatorische Vorgabe kann zwar in die Gesamtbeurteilung einfließen, ersetzt aber nicht die Prüfung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verbindung. Erst wenn eine Eingangsleistung keinem bestimmten Ausgangsumsatz zugeordnet werden kann, kommt ihre Behandlung als allgemeiner Aufwand in Betracht.

„Die Entscheidung zeigt, dass öffentlich-rechtliche Genehmigungsanforderungen und die umsatzsteuerliche Zuordnung getrennt geprüft werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer von MTR Legal Rechtsanwälte. „Für Unternehmen und andere Leistungserbringer mit gemischten Umsätzen gewinnt damit die nachvollziehbare Dokumentation der vorgesehenen und tatsächlichen Nutzung einzelner Wirtschaftsgüter weiter an Bedeutung.“ Die abschließende Bewertung der streitigen Ausstattung obliegt dem zuständigen nationalen Gericht.

Für die umsatzsteuerliche Behandlung ergeben sich insbesondere folgende Fallgruppen:

  • Ausschließlich steuerbefreite Nutzung: Wird ein Gegenstand nur für steuerbefreite Gesundheitsleistungen eingesetzt, besteht insoweit kein Vorsteuerabzugsrecht.
  • Gemischte Nutzung im Gesundheitsbereich: Dient die Ausstattung steuerpflichtigen und steuerbefreiten Leistungen, ist der abziehbare Anteil nach Art. 173 Abs. 1 sowie den Art. 174 und 175 der Richtlinie 2006/112/EG zu bestimmen.
  • Nutzung für zusätzliche steuerpflichtige Leistungen: Besteht ein objektiver Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten, kann ein anteiliger Abzug in Betracht kommen.
  • Fehlende Einzelzuordnung: Nur in diesem Fall ist anschließend zu untersuchen, ob die Aufwendungen der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zuzurechnen sind.

Dokumentation der Nutzung wird wichtiger

Betroffene Einrichtungen sollten Anschaffung, betriebliche Zuordnung und Verwendung von Geräten, Räumen, IT-Systemen und weiteren Leistungen getrennt erfassen. Dabei ist zuerst die Verbindung zu konkreten steuerpflichtigen oder steuerbefreiten Umsätzen zu untersuchen. Erst in einem zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob eine Eingangsleistung als Gemeinkosten der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit behandelt werden kann.

Auch die ursprüngliche Zuordnung kann Bedeutung haben, wenn eine beabsichtigte steuerpflichtige Tätigkeit später nicht ausgeführt wird oder eine Nutzung aus Gründen unterbleibt, die der Steuerpflichtige nicht beeinflussen kann. Die bloße Zugehörigkeit zur vorgeschriebenen Mindestausstattung genügt dagegen nicht als Begründung für einen anteiligen Abzug. MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen und Leistungserbringer bei Fragen zur umsatzsteuerlichen Einordnung gemischt verwendeter Eingangsleistungen.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/eugh-zum-anteiligen-vorsteuerabzug-bei-krankenhaeusern/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1329050
 62

Pressebericht „EuGH schärft Vorsteuerabzug bei Krankenhäusern“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: Solaranlagen-Miete bleibt vom Kreditrecht getrennt
Solaranlagen-Miete bleibt vom Kreditrecht getrennt
Deutschland, 3. November 2026. Ein über 20 Jahre laufender Mietvertrag für eine Photovoltaikanlage wird trotz einer anschließenden Kaufoption für einen Euro nicht wie ein Verbraucherkredit behandelt. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden und die Berufung eines Hauseigentümers zurückgewiesen. Kaufoption begründet noch keine Erwerbspflicht Das OLG Stuttgart bestätigte mit Urteil vom 3. November 2026 die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Ravensburg (OLG Stuttgart, Urteil vom 3. November 2026 – 6 U 50/26). Gegenstand d…
Bild: Elektronische Kassen: Neue Pflichten ab 2028
Elektronische Kassen: Neue Pflichten ab 2028
Köln, 3. November 2026. Die Bundesregierung plant ab 2028 neue Vorgaben für Belege und Kassensysteme. Der noch nicht beschlossene Gesetzentwurf soll digitale Aufzeichnungen stärken, Kontrollen erleichtern und Manipulationen erschweren. Elektronische Belege sollen Papierausgaben ersetzen Grundlage des Vorhabens ist der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen (Bundestagsdrucksache 21/8867). Da…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Die neuen Rechnungsanforderungen, 16. März 2021 ONLINEBild: Die neuen Rechnungsanforderungen, 16. März 2021 ONLINE
Die neuen Rechnungsanforderungen, 16. März 2021 ONLINE
Rechnungseingangskontrolle und Rechnungsberichtigungen Unvollständige Rechnungen und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden seit jeher den Vorsteuerabzug. Diesem Formalismus der Finanzverwaltung wurde durch bahnbrechende Urteile des EUGH und BFH in den letzten Jahren nun ein Ende gesetzt. Dies sorgt natürlich in der Praxis für zahlreiche …
Bild: Ein neues Handbuch für ganz AusgeschlafeneBild: Ein neues Handbuch für ganz Ausgeschlafene
Ein neues Handbuch für ganz Ausgeschlafene
Fachbuch hilft, Dienstpläne gesetzeskonform zu gestalten. / Patienten erleben übermüdete Ärzte. / EuGH-Urteil immer noch nicht in Krankenhäusern umgesetzt. / Ärzte, Pfleger, Leitung und Betriebsräte sind gefordert. / Hilfe für die helfenden Hände. Bremen/Castrop-Rauxel. Laut Marburger Bund, der Vertretung von Ärzten in Krankenhäusern, ist trotz eines …
Bild: Rechnungseingang & Vorsteuerabzug 2025: Online-Seminar zu E-Rechnung, BMF-Vorgaben & BFH-UrteilenBild: Rechnungseingang & Vorsteuerabzug 2025: Online-Seminar zu E-Rechnung, BMF-Vorgaben & BFH-Urteilen
Rechnungseingang & Vorsteuerabzug 2025: Online-Seminar zu E-Rechnung, BMF-Vorgaben & BFH-Urteilen
… verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) für Unternehmen im B2B-Bereich. Diese Umstellung betrifft nicht nur das Rechnungsformat, sondern hat direkte Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug und die Rechnungsprüfung. Die AH Akademie für Fortbildung Heidelberg bietet deshalb am 11. September 2025 das Online-Seminar „Rechnungseingang und Vorsteuerabzug“ …
Bild: EuGH klärt Margenbesteuerung bei Kaffeefahrten
EuGH klärt Margenbesteuerung bei Kaffeefahrten
… ein touristisches Programm nutzen und wurden zugleich zu Verkaufsveranstaltungen eingeladen. Eine Verpflichtung zum Erwerb der angebotenen Waren bestand nicht.Streit über Vorsteuerabzug aus BuskostenIm Ausgangsverfahren stand die Frage im Mittelpunkt, ob die bezogenen Beförderungsleistungen nach den allgemeinen Umsatzsteuerregeln oder nach der Sonderregelung …
Bild: Immojuris - Vorsteuerabzug für Bauherren bei teils betrieblicher und teils privater NutzungBild: Immojuris - Vorsteuerabzug für Bauherren bei teils betrieblicher und teils privater Nutzung
Immojuris - Vorsteuerabzug für Bauherren bei teils betrieblicher und teils privater Nutzung
… Sie haben ein Gebäude errichtet, dessen Erdgeschoss Sie für freiberufliche Zwecke und dessen Obergeschoss Sie für eigene Wohnzwecke nutzen. Wie sieht es dann mit dem Vorsteuerabzug aus den Baukosten aus? Kann der Vorsteuerabzug aus den vollen Baukosten beansprucht werden oder mit Rücksicht auf die private Mitnutzung nur hinsichtlich des betrieblichen …
Bild: Seminarankündigung: Die neuen Rechnungsanforderungen, 25. September 2023Bild: Seminarankündigung: Die neuen Rechnungsanforderungen, 25. September 2023
Seminarankündigung: Die neuen Rechnungsanforderungen, 25. September 2023
… bevorstehenden Seminars "Die neuen Rechnungsanforderungen" am 25. September 2023 bekannt zu geben.Seminarinhalte:📝 Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung.💡 Grundsätze des Vorsteuerabzugs.🧾 Rechnungsstellung.🌟 Bahnbrechende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH).🔄 Rechnungsberichtigung nun auch rückwirkend.🚀 Sofort …
Bild: Rechnungseingang und Vorsteuerabzug: Online-Seminar zeigt, wie Sie Risiken vermeiden und Vorsteuer rettenBild: Rechnungseingang und Vorsteuerabzug: Online-Seminar zeigt, wie Sie Risiken vermeiden und Vorsteuer retten
Rechnungseingang und Vorsteuerabzug: Online-Seminar zeigt, wie Sie Risiken vermeiden und Vorsteuer retten
Heidelberg, 5. Juni 2025 – Bereits kleine Formfehler auf Eingangsrechnungen können den Vorsteuerabzug kosten – und das teuer. Gleichzeitig steigt der Druck durch engmaschige Betriebsprüfungen, komplexe EU-Regelungen und neue Anforderungen an elektronische Rechnungen. Wie Sie typische Fehler vermeiden und auch bei mangelhaften Rechnungen den Vorsteuerabzug …
Bild: Seminar: Die neuen Rechnungs-Anforderungen ab 2019, 26. Juni 2019 in WürzburgBild: Seminar: Die neuen Rechnungs-Anforderungen ab 2019, 26. Juni 2019 in Würzburg
Seminar: Die neuen Rechnungs-Anforderungen ab 2019, 26. Juni 2019 in Würzburg
Unvollständige Rechnungen und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden seit jeher den Vorsteuerabzug. Diesem Formalismus der Finanzverwaltung wurde durch bahnbrechende Urteile des EUGH und BFH in den letzten Jahren nun ein Ende gesetzt. Dies sorgt natürlich in der Praxis für zahlreiche Änderungen, gerade im Umgang mit Eingangsrechnungen. Vorschriftsmäßige …
Bild: Online-Seminar: Die neuen Rechnungsanforderungen – 13. September 2024Bild: Online-Seminar: Die neuen Rechnungsanforderungen – 13. September 2024
Online-Seminar: Die neuen Rechnungsanforderungen – 13. September 2024
Rechnungseingangskontrolle und Rechnungsberichtigungen im FokusWichtige Themen des Seminars:Prüfungsschwerpunkte der FinanzverwaltungGrundsätze des VorsteuerabzugsRechnungsstellungEntscheidende Urteile des EuGH & BFHRückwirkende RechnungsberichtigungSofort anwendbare Verwaltungsauffassung und aktuelle UrteileUnvollständige Rechnungen und andere Verstöße …
Bild: Die neuen Rechnungsanforderungen und ihre Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug, 8.4.24Bild: Die neuen Rechnungsanforderungen und ihre Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug, 8.4.24
Die neuen Rechnungsanforderungen und ihre Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug, 8.4.24
… statt, das sich mit den aktuellen Rechnungsanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Rechnungseingangskontrolle und Rechnungsberichtigungen, befasst. Angesichts der Bedeutung des Vorsteuerabzugs für Unternehmen ist es entscheidend, die neuesten Entwicklungen und Anforderungen im Bereich der Rechnungsstellung zu verstehen und umzusetzen.Das Seminar …
Sie lesen gerade: EuGH schärft Vorsteuerabzug bei Krankenhäusern