(openPR) Rechnungseingangskontrolle und Rechnungsberichtigungen
Unvollständige Rechnungen und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden seit jeher den Vorsteuerabzug. Diesem Formalismus der Finanzverwaltung wurde durch bahnbrechende Urteile des EUGH und BFH in den letzten Jahren nun ein Ende gesetzt. Dies sorgt natürlich in der Praxis für zahlreiche Änderungen, gerade im Umgang mit Eingangsrechnungen.
Mit dem Schreiben vom 18.09.2020 hatte das BMF dann aber erst nach einigen Jahren seine aktuelle Auffassung zu den o. g. Urteilen und damit zum Vorsteuerabzug ohne Rechnung sowie zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung bekannt gegeben. Die rückwirkende Rechnungsberichtigung ist jetzt auch in Deutschland offiziell möglich. Dies hat zur Folge, dass für Unternehmen teure Nachzahlungszinsen, aufgrund von Rechnungsberichtigungen, nicht mehr durch den Fiskus erhoben werden dürfen. Jedoch bleibt die Rechnung weiterhin Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
Diese Veranstaltung zeigt Ihnen aktuell und praxisnah wie Sie den Vorsteuerabzug durch richtiges Prüfen, Erfassen und das Aufbewahren der Rechnungen sichern. Sie erhalten hier wertvolle Informationen, wie Sie auf die neuen Anforderungen der Finanzverwaltung reagieren müssen. Beispiele aus der Betriebsprüfung sorgen dabei für die notwendige Sicherheit und Praxisnähe.
Diese Themen bilden einen Schwerpunkt des Seminars:
- Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung
- Grundsätze des Vorsteuerabzugs
- Rechnungsstellung
- Bahnbrechende Urteile des EUGH & BFH
- Rechnungsberichtigung nun auch rückwirkend
- Sofort anwendbare neue Verwaltungsauffassung
Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/die-neuen-rechnungsanforderungen













