(openPR) Köln, 26. Oktober 2026. Zwei Entscheidungen der italienischen Datenschutzbehörde gegen Wind Tre zeigen die finanziellen und organisatorischen Folgen unzureichender Datenschutzmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen unerlaubte Telefonwerbung, unbekannte Vertragsaktivierungen sowie ein gesonderter Datenschutzvorfall.
Millionenbußgeld wegen Werbung und Vertragsabschlüssen
Die italienische Datenschutzbehörde verhängte gegen das Telekommunikationsunternehmen Wind Tre S.p.A. ein Bußgeld von 16,7 Millionen Euro. Nach ihren Feststellungen wurden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Telefonwerbung und dem Abschluss von Verträgen unzulässig verarbeitet. Ausgangspunkt der Untersuchung waren zahlreiche Beschwerden über nicht angeforderte Werbekontakte und Dienstleistungen, die ohne Kenntnis der betroffenen Personen aktiviert worden sein sollen.
Die Prüfung erfasste nicht nur einzelne Werbeanrufe, sondern auch die Abläufe innerhalb des Vertriebsnetzes. Untersucht wurden der Einsatz externer Vertriebspartner, die Kontrolle von Vertragsabschlüssen und der Umgang mit Auskunftsanträgen sowie Werbewidersprüchen. Die Behörde stellte dabei insbesondere Verstöße gegen Art. 5, 6, 12, 15, 21, 24, 25 und 32 DSGVO fest.
Nach der behördlichen Bewertung erhielten Betroffene weiterhin Werbemitteilungen, obwohl sie der Verwendung ihrer Daten für Direktmarketing widersprochen hatten. In weiteren Fällen habe keine wirksame Einwilligung vorgelegen. Zusätzlich zum Bußgeld untersagte die Behörde die weitere Verarbeitung von Daten, die ohne Einwilligung erhoben worden waren, und verlangte Maßnahmen zur wirksamen Wahrung der Betroffenenrechte.
Verantwortung umfasst auch externe Vertriebspartner
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Unternehmen ihre datenschutzrechtliche Verantwortung nicht durch die Einschaltung selbstständiger Vertriebspartner abgeben können. Technische Systeme und interne Verfahren müssen gewährleisten, dass Widersprüche in sämtlichen Vertriebskanälen tatsächlich umgesetzt werden. Erforderlich sind zudem Kontrollmechanismen, die unzulässige Werbemaßnahmen und nicht autorisierte Vertragsaktivierungen verhindern.
„Unternehmen müssen Datenschutzvorgaben über die gesamte Vertriebsstruktur hinweg durchsetzen und nachvollziehbar kontrollieren“, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer von MTR Legal Rechtsanwälte. „Für Unternehmen und Investoren können Defizite bei Einwilligungsprozessen, Betroffenenrechten und der Überwachung externer Partner erhebliche finanzielle und operative Risiken begründen.“
Für Verantwortliche ergeben sich aus der Entscheidung mehrere zentrale Prüffelder:
- Einwilligungen: Die werbliche Ansprache muss auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage beruhen.
- Widersprüche: Erklärungen nach Art. 21 DSGVO müssen systemübergreifend und zeitnah umgesetzt werden.
- Vertriebskontrolle: Externe Partner sind in wirksame Kontroll- und Dokumentationsprozesse einzubeziehen.
- Technische Maßnahmen: Systeme sollten unzulässige Verarbeitungen und Vertragsaktivierungen möglichst verhindern.
Gesondertes Verfahren nach Datenschutzverletzungen
Von dem Telemarketing-Komplex ist eine weitere Verfügung der italienischen Datenschutzbehörde vom 14. Mai 2026 zu unterscheiden. Wegen festgestellter Sicherheitsmängel setzte sie ein separates Bußgeld von 1.715.600 Euro fest. Das Verfahren war am 6. Oktober 2025 nach Art. 166 Abs. 5 des italienischen Datenschutzkodex eröffnet worden, nachdem das Unternehmen zwei Datenschutzverletzungen gemeldet hatte.
Von den Vorfällen waren Stamm- und Kontaktdaten von mehr als 365.000 Kunden betroffen. Bei 41.359 Personen umfassten die Datensätze zusätzlich Zahlungsinformationen, darunter Bankverbindungen und teilweise maskierte Kreditkartennummern mit Ablaufdatum. Die Behörde stützte ihre Feststellungen insbesondere auf Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Unternehmen sollten Prozesse für Direktmarketing, Vertragsaktivierungen und Betroffenenanträge regelmäßig auf ihre praktische Wirksamkeit prüfen. Gleiches gilt für Berechtigungskonzepte, Sicherheitsmaßnahmen und die laufende Kontrolle eingebundener Vertriebspartner. MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Investoren und Privatpersonen zu ihren individuellen Anliegen. Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/dsgvo-verstoesse-millionenbussgeld-gegen-wind-tre/

MTR Legal Rechtsanwälte ist eine bundesweit und international tätige Full-Service-Wirtschaftskanzlei. Die Sozietät berät Unternehmen, institutionelle Investoren und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Gesellschafts-, Steuer-, Handels-, Vertrags-, Vertriebs-, Kapitalmarkt- und Bankrecht.




















