openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Negativer Kommanditanteil mindert Schenkung

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
(© MTR Legal Rechtsanwälte)

(openPR) Köln, 12. Oktober 2026 – Der Bundesfinanzhof hat die schenkungsteuerliche Bewertung von Kommanditanteilen mit negativem Kapitalkonto präzisiert. Nach dem Urteil vom 29. Juli 2026 – II R 15/23 – kann ein negativer Anteil am Gesamthandsvermögen auch dann anzusetzen sein, wenn die Einlage vollständig geleistet wurde und keine Nachschusspflicht besteht.

Die Entscheidung betrifft die Übertragung eines Anteils an einer GmbH & Co. KG im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Bewertung nach § 97 Abs. 1a Nr. 1 BewG schematisch auch negative Werte erfasst oder ob bei Kommanditisten ohne weitere Haftung mindestens 0 Euro anzusetzen sind. Der BFH entschied zugunsten einer Berücksichtigung des negativen Werts und änderte damit die im Streitfall zugrunde gelegte Bewertung.

Streit um die Bewertung eines übertragenen KG-Anteils

Der Kläger war alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co. KG und hatte seine Kommanditeinlage vollständig erbracht. Eine vertragliche Pflicht zu Nachschüssen bestand nicht. Der Gesellschaftsvertrag sah jedoch vor, dass künftige Gewinne zunächst zum Ausgleich eines Verlustausgleichskontos verwendet werden sollten.

Im Dezember 2015 übertrug der Kläger unentgeltlich 90 Prozent seines festen Kapitalanteils sowie einen Teil einer gegen die KG gerichteten Darlehensforderung auf seinen Neffen. Die Eintragung des Erwerbers als Kommanditist erfolgte im Januar 2016. Für die Schenkungsteuer war daher der Wert des erworbenen Anteils am Betriebsvermögen festzustellen.

Das Finanzamt setzte den übertragenen Anteil am Sonderbetriebsvermögen mit 1.500.000 Euro an, berücksichtigte den anteiligen negativen Wert des Gesamthandsvermögens aber nicht. Dieser negative Anteil belief sich auf minus 566.937 Euro. Das Finanzgericht München bestätigte zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung, ließ jedoch die Revision zu.

BFH wendet das Bewertungsgesetz schematisch an

Der Bundesfinanzhof hob die Entscheidung der Vorinstanz auf. Nach seiner Auffassung gibt § 97 Abs. 1a BewG keinen Anhaltspunkt dafür, negative Werte eines Kommanditanteils anders zu behandeln als positive Werte. Die Norm unterscheidet weder nach der zivilrechtlichen Haftung noch danach, ob eine Nachschusspflicht besteht.

Ausgehend von einem gemeinen Wert des Gesamthandsvermögens der KG von minus 629.929 Euro war der auf den übertragenen Anteil entfallende Betrag von minus 566.937 Euro einzubeziehen. Zusammen mit dem übertragenen Sonderbetriebsvermögen von 1.500.000 Euro ergab sich ein festzustellender Wert von 933.063 Euro. Dabei handelt es sich um die Bewertungsgrundlage, nicht um die festzusetzende Schenkungsteuer.

Der BFH stellte klar, dass die Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften nach § 97 Abs. 1a BewG typisierend und generalisierend erfolgt. Abweichungen vom tatsächlichen wirtschaftlichen Wert können im Einzelfall auftreten, sind bei einer solchen gesetzlichen Bewertungsmethode aber hinzunehmen. Eine einschränkende Auslegung gegen den Wortlaut der Vorschrift lehnte der Senat ab.

Folgen für Unternehmer, Nachfolger und Investoren

Die Entscheidung ist für Familiengesellschaften, Unternehmensnachfolgen und Anteilsübertragungen an Personengesellschaften von Bedeutung. Sie zeigt, dass negative Kapitalkonten bei der steuerlichen Bewertung nicht allein deshalb außer Betracht bleiben, weil ein Kommanditist seine Einlage erbracht hat. Maßgeblich ist vielmehr das gesetzliche Aufteilungsschema des Bewertungsgesetzes.

„Für Unternehmen und Investoren schafft das Urteil mehr Klarheit bei der Bewertung von KG-Anteilen im Rahmen von Schenkungen und Nachfolgelösungen“, sagt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte. „Gerade bei Personengesellschaften mit Sonderbetriebsvermögen und negativen Kapitalkonten kann die zutreffende Einordnung erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Bemessungsgrundlage haben.“

Betroffene sollten bei geplanten Übertragungen insbesondere prüfen lassen, wie Gesamthandsvermögen, Kapitalkonten und Sonderbetriebsvermögen im konkreten Fall zusammenwirken. Relevante Punkte sind insbesondere:

  • Bewertungsstichtag: Die schenkungsteuerliche Bewertung erfolgt stichtagsbezogen.
  • Gesellschaftsvertrag: Regelungen zur Gewinnverrechnung können den wirtschaftlichen Wert eines Anteils beeinflussen.
  • Sonderbetriebsvermögen: Forderungen und andere zuzurechnende Positionen sind gesondert zu bewerten.
  • Dokumentation: Die steuerliche Einordnung sollte anhand der Gesellschaftsunterlagen nachvollziehbar vorbereitet werden.

Für die Praxis bedeutet das Urteil, dass bisherige Bewertungsansätze der Finanzverwaltung in vergleichbaren Konstellationen kritisch zu hinterfragen sein können. Eine sorgfältige Vorbereitung von Anteilsübertragungen bleibt wichtig, weil sich schon einzelne gesellschaftsvertragliche Regelungen auf die steuerliche Bemessungsgrundlage auswirken können. MTR Legal Rechtsanwälte berät im Steuerrecht bei Schenkungsteuer, Unternehmensnachfolge und der Bewertung von Beteiligungen an Personengesellschaften.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/bfh-zur-schenkungsteuer-bei-negativem-kommanditanteil/

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1326408
 46

Pressebericht „Negativer Kommanditanteil mindert Schenkung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: Familienstiftung kann Steuerplanung prägen
Familienstiftung kann Steuerplanung prägen
Köln, 12. Oktober 2026 – Inländische Verbrauchs-Familienstiftungen können bei der Übertragung von Familienvermögen eine wichtige Rolle in der Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung einnehmen. Entscheidend ist, wer nach der Stiftungssatzung begünstigt ist und ob die Stiftung selbst als Erwerberin des übertragenen Vermögens gilt. Bei größeren Vermögensübertragungen innerhalb der Familie stellt sich häufig die Frage, wie persönliche Freibeträge nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz genutzt werden können. Für Unternehmerfamilien, ve…
Bild: Rückwirkung bei Einbringung: BFH prüft
Rückwirkung bei Einbringung: BFH prüft
Köln, 12. Oktober 2026 – Das Finanzgericht Münster hat die rückwirkende Anwendung des § 24 Abs. 2 UmwStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2015 in einem Einbringungsfall als zulässig angesehen. Die Entscheidung ist noch nicht abschließend, da die Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 1/26 anhängig ist. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob eine nachträgliche Gesetzesänderung auf einen bereits im Jahr 2015 beurkundeten Einbringungsvertrag angewendet werden darf. Das Finanzgericht entschied nicht durch U…

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Bundesfinanzhof lehnt Kettenschenkung mit Beschluss vom 30. November 2011, Az. II B 60/11 ab
Der Bundesfinanzhof lehnt Kettenschenkung mit Beschluss vom 30. November 2011, Az. II B 60/11 ab
… den Fall der Scheidung der Ehe des Sohnes der Über-tragung eines Miteigentumsanteils zu ½ an die Ehefrau des Sohnes unwiderruflich zu. Unmit-telbar nach der Beurkundung der Schenkung vom Vater an den Sohn wird die Schenkung des Sohnes an seine Ehefrau ebenfalls beurkundet. Das Finanzamt beurteilte diese Vorgänge als eine Schenkung des Vaters an den …
Bild: Unternehmensnachfolge durch Schenkung von AnteilenBild: Unternehmensnachfolge durch Schenkung von Anteilen
Unternehmensnachfolge durch Schenkung von Anteilen
Schenkung an Mitarbeiter – Urteil des BFH zu steuerlichen Auswirkungen – Az.: VI R 21/22 Verschenkt ein Unternehmen Geschäftsanteile an Mitarbeiter, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, führt dies nicht zwangsläufig zu steuerpflichtigen Arbeitslohn bei den beschenkten Mitarbeitern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. November 2024 …
Bild: Begünstigung von der Schenkungssteuer
Begünstigung von der Schenkungssteuer
Begünstigung bleibt auch nach Widerruf bestehen – Urteil Bundesfinanzhof, Az. II R 34/22Bei der Schenkung von Betriebsvermögen können gemäß § 13a ErbStG (Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz) steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden. Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 19. März 2025 (Az. II R 34/22), dass die Begünstigung …
Eine Schenkung zu Lebzeiten spart Erbschaftsteuer
Eine Schenkung zu Lebzeiten spart Erbschaftsteuer
… dennoch dürfte es in den kommenden Jahren zu Änderungen bei der Erbschaftsteuer kommen: Experten rechnen mit höheren Steuersätzen und sinkenden Freibeträgen. Durch eine Schenkung zu Lebzeiten lassen sich finanzielle Belastungen vermeiden oder zumindest verringern. Die Staatsfinanzen sind in schlechtem Zustand, und immer lauter wird der Ruf, „Vermögende“ …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte - Bewertung des Vermögens bei der Schenkungssteuer
GRP Rainer Rechtsanwälte - Bewertung des Vermögens bei der Schenkungssteuer
GRP Rainer Rechtsanwälte - Bewertung des Vermögens bei der Schenkungssteuer Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die …
Bild: Wirksame Schenkung von SparguthabenBild: Wirksame Schenkung von Sparguthaben
Wirksame Schenkung von Sparguthaben
Urteil des Landgerichts Koblenz vom 14.03.2024 – Az.: 3 O 457/23Die Schenkung von Sparbüchern kann auch ohne eine Abtretungserklärung wirksam sein. Das hat das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 14. März 2024 entschieden (Az.: 3 O 457/23).Schenkungen zu Lebzeiten sind eine interessante Option, Steuerfreibeträge beim Vermögensübergang optimal nutzen zu …
Bild: Deutsche Anwaltsvermittlung: Pflichtteilsergänzungsanspruch auch f. Schenkungen vor der Geburt der AbkömmlingeBild: Deutsche Anwaltsvermittlung: Pflichtteilsergänzungsanspruch auch f. Schenkungen vor der Geburt der Abkömmlinge
Deutsche Anwaltsvermittlung: Pflichtteilsergänzungsanspruch auch f. Schenkungen vor der Geburt der Abkömmlinge
Der BGH entschied kürzlich einen Fall, in dem es um die Frage ging, ob Pflichtteilsergänzungsanrsprüche auch dann bestehen, wenn die Abkömmlinge zum Zeitpunkt der Schenkung noch nicht geboren waren. Nach dem ihr Großvater 2006 verstorben war, machten die Kläger, 1976 und 1978 geboren, im Wege der Stufenklage Pflichtteils – und Pflichtteilsergänzungsansprüche …
Bild: Entscheidungskompetenz des Finanzgerichts über die Aufrechnung mit einer zivilrechtlichen ForderungBild: Entscheidungskompetenz des Finanzgerichts über die Aufrechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung
Entscheidungskompetenz des Finanzgerichts über die Aufrechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung
… Sonderbetriebsvermögens auf den Erwerber übertragen, gewährt das Finanzgericht eine mögliche Steuerbefreiung nur, wenn gleichzeitig der Gesellschaftsanteil, z. B. der Kommanditanteil, übertragen wird. Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden. Hinweis: Die zu beachtenden Vorschriften sind umfangreich und kompliziert. Bei Übertragung von Betriebsvermögen …
Bild: BGH zu Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht – Wille der Parteien entscheidendBild: BGH zu Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht – Wille der Parteien entscheidend
BGH zu Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht – Wille der Parteien entscheidend
Ist eine Zuwendung mit einem Erbverzicht verbunden, liegt nicht unbedingt eine Schenkung vor. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 7. Juli 2015 entschieden (X ZR 59/13). Diese Frage kann für den Widerruf einer Schenkung entscheidend sein. Nach § 530 BGB ist der Widerruf einer Schenkung dann möglich, wenn der Beschenkte sich durch eine …
Bild: Zur Schenkungsteuer bei überhöhten ZuwendungenBild: Zur Schenkungsteuer bei überhöhten Zuwendungen
Zur Schenkungsteuer bei überhöhten Zuwendungen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16)Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu verstehen …
Sie lesen gerade: Negativer Kommanditanteil mindert Schenkung