(openPR) Rintelner Juristen waren Hardliner bei der Führung von Hexenprozessen
(cok) Schon im 17. Jahrhundert wurde an der Rintelner Universität über das Thema Folter als Mittel der Wahrheitsfindung gestritten. Zwei Männer standen für zwei extreme Positionen.
Die kleine Universität in Rinteln, die 1621 von Fürst Ernst gegründet wurde und bis 1810 Bestand hatte, sie war eine überregional eher unauffällige Lehranstalt. Ihrer juristischen Fakultät aber kam im weiteren Umkreis, bis hin nach Minden, Lemgo, Loccum, ja Bremen, eine gewichtige Bedeutung zu: Wurde nämlich irgendwo ein Mensch der Hexerei verdächtigt, dann waren es die Juristen an der „Ernestina“, die entschieden, ob er angeklagt werden könne und wenn ja, mit welchen Mittel er zu befragen sei. Fast immer wurde auf die „peinliche Befragung“ erkannt, die Folter. Und fast immer hatte das ein Todesurteil zur Folge.
Trotzdem kann man nicht sagen, das die allgemeine Rechtsprechung ein willkürliches, chaotisches System darstellte, das keine Vorstellung von Wahrheit und Gerechtigkeit gehabt hätte. Keine Stadt, keine Gemeinde durfte einen Menschen der Hexerei anklagen, ohne die Zustimmung der juristischen Fachleute einzuholen. Und kam es dann zur Anklage, so musste es für eine rechtmäßige Verurteilung auch ein Geständnis geben. Nur wenn die universitären Juristen zu dem Schluss kamen, dass jemand sich höchstwahrscheinlich auf „verstocktes Leugnen“ verlegte, dann erst durfte zur „peinlichen Befragung“ gegriffen werden. Und sollte nach einer ersten Folter immer noch Zweifel an Schuld oder Unschuld der potentiellen Hexe bestehen, mussten weitere „Befragungen“ erst genehmigt werden.
Theoretisch also bestand durchaus die Möglichkeit, dass sich die Unschuld einer Verdächtigen herausstellen konnte. Praktisch aber war eine Feststellung von Schuld oder Unschuld zunächst so gut wie unmöglich. Wie sollte sich auch mit Sicherheit feststellen lassen, ob, zum Beispiel, eine Kuh deshalb erkrankt war, weil man sie verzaubert hatte? Ob jemand am Hexensabbat teilgenommen hatte oder nicht (jeder Zeuge wäre seinerseits in den Verdacht der Hexerei gekommen)? So ist es kein Wunder, dass im Mittelpunkt der Hexenprozesse die Folter stand, stehen musste, um überhaupt zu einem Ergebnis zu kommen, das dann nichts anderes sein konnte, als ein Geständnis der Angeklagten als dem einzig wahren „Beweis“.
In diesem Sinne tonangebend war an der Rintelner „Ernestina“ der ostwestfälische Professor Hermann Goehausen mit seiner durchaus naheliegenden Grundthese, dass Hexen ihre Hexerei nur dann zugeben würden, wenn man sie der Folter unterwerfe. 1630 wurde beim Rintelner Universitätsdrucker Peter Lucius sein Buch „Processus Juridicus“ gedruckt, in dem er, in durchaus aufrichtiger Überzeugung zur Gerechtigkeit beizutragen, die Folter als das bei diesen „Sonderverbrechen“ einzig brauchbare „Mittel der Wahrheitsfindung“ herausstellt. Noch Jahrzehnte später bezogen sich seine Nachfolger an der „Ernestina“ auf sein Buch, wenn sie um Gutachten in Sachen Hexenprozesse gebeten wurden.
Tröstlich für die Stadt Rinteln ist, aus historischer Sicht, dass ebenfalls bei Peter Lucius nur ein Jahr später, ein höchst beeindruckendes und bewegendes Werk in Auftrag gegeben wurde, das noch heute als Glanzbeispiel aufklärerischer Argumentation zählen kann: Friedrich von Spees „Cautio Criminalis“. In einem leidenschaftlichen Plädoyer gegen die Anwendung der Folter, bestehend aus 50 Fragen und Antworten, liefert er alle Pro und Contras, die auch heute noch in der Diskussion um die Folter relevant sind.
Auch Spee geht, wie Goehausen, davon aus, dass Menschen erst dann Verbrechen der Hexerei gestehen, wenn man sie foltert. Allerdings kommt er zum gegenteiligen Schluss. Nicht als Mittel der Wahrheitsfindung könne die Folter gelten, sondern nur als ein Mittel, Angeklagte dazu zu zwingen, alles zu gestehen, was man nur von ihnen erwarte: „Man erfinde irgendein grässliches Verbrechen, von dem das Volk Schaden befürchtet. Man verbreite ein Gerücht darüber und lasse die Gerichte dagegen einschreiten mit denselben Mitteln, wie sie jetzt gegen das Hexenunwesen angewandt werden. Ich verspreche, dass ich mich der allerhöchsten Obrigkeit stellen und lebend ins Feuer geworfen werden will, wenn es nach kurzer Zeit in Deutschland nicht ebenso viele dieses Verbrechens Schuldige geben sollte, wie es jetzt der Magie Schuldige gibt.“
Die ehemalige „Ernestina“ hat längst ihre Tore geschlossen. Seit drei Jahren aber können angehende Studenten an der „Sommeruniversität Rinteln“ eine Woche lang zur Probe studieren. Vom 21. bis zum 27. Juli 2007 werden dort wieder alle gängigen Fachrichtungen in über 60 Lehrveranstaltungen angeboten, darunter auch Seminare rund um juristische Problemstellungen. Ein Professor Goehausen allerdings, der wird dort nichts zu sagen haben. Infos zur Sommeruniversität unter www.sommeruni-rinteln.de oder Tel.: 05751/ 89020.








