(openPR) Das Jahr 2026 bringt konkrete finanzielle Anpassungen und wichtige gesetzliche Reformen, die teilweise auf Urteilen des Bundesverfassungsgerichts basieren.
Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die aktuellen Entwicklungen im Familienrecht 2026:
Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Unterhalt: Die Düsseldorfer Tabelle 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt. Die Erhöhungen fallen moderat aus:
- 0–5 Jahre: 486 € (statt 482 €)
- 6–11 Jahre: 558 € (statt 554 €)
- 12–17 Jahre: 653 € (statt 649 €)
- Volljährige (bei Eltern wohnend): 698 € (statt 693 €)
- Studierende (auswärts wohnend): Der Bedarf bleibt unverändert bei 990 € (inkl. 440 € Warmmiete).
- Selbstbehalte: Der notwendige Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige blieb 2026 stabil, jedoch gibt es beim Elternunterhalt (wenn Kinder für ihre Eltern zahlen) nun konkrete Beträge in der Tabelle: 2.650 € für den Pflichtigen und 2.120 € für den Ehepartner.
2. Reform des Abstammungsrechts
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber das Recht auf Vaterschaftsanfechtung bis Ende März 2026 neu regeln.
- Leibliche Väter sollen gestärkte Rechte erhalten, um ihre rechtliche Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen, auch wenn das Kind bereits einen rechtlichen Vater hat.
- Es wird eine Anerkennungssperre eingeführt, damit eine "Blitz-Anerkennung" durch einen Dritten ein laufendes Verfahren des leiblichen Vaters nicht mehr einfach blockieren kann.
3. Selbstbestimmungsgesetz
Das Gesetz ist bereits seit Ende 2024 in Kraft, entfaltet aber jetzt volle Wirkung in der Praxis.
- Es ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine einfache Erklärung beim Standesamt.
- Für Familien wichtig: Bei Minderjährigen ab 14 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten nötig. Verweigern diese die Zustimmung, kann das Familiengericht sie ersetzen, sofern dies dem Kindeswohl entspricht.
4. Weitere finanzielle Entlastungen für Familien
- Kindergeld: Es wurde zum Januar 2026 auf 259 € pro Kind und Monat erhöht.
- Steuerfreibeträge: Der Kinderfreibetrag stieg auf 6.828 € (insgesamt mit Betreuungsfreibetrag 9.756 €).
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Ab dem 1. August 2026 tritt der bundesweite Anspruch für Grundschulkinder der ersten Klasse in Kraft (schrittweiser Ausbau bis 2029).
5. In Planung: Die Verantwortungsgemeinschaft
Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an der Einführung der "Verantwortungsgemeinschaft". Die Verantwortungsgemeinschaft ist eines der spannendsten und zugleich am intensivsten diskutierten Projekte im aktuellen Familienrecht. Das Bundesjustizministerium hat hierfür ein Konzept entwickelt, das Menschen jenseits der klassischen Ehe eine rechtliche Absicherung bieten soll.
Hier sind die Details zum aktuellen Stand und was genau dahintersteckt:
Das Konzept der Verantwortungsgemeinschaft
Die Verantwortungsgemeinschaft ist ausdrücklich keine Alternative zur Ehe, sondern ein neues Rechtsinstitut für Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen wollen – zum Beispiel in Senioren-WGs, unter engen Freunden oder in Patchwork-Konstellationen.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Wer? Zwischen zwei und maximal sechs volljährige Personen.
- Voraussetzung: Ein tatsächliches "persönliches Näheverhältnis" (dies wird jedoch nicht staatlich geprüft).
- Formalität: Der Abschluss erfolgt durch einen notariell beurkundeten Vertrag. Das sorgt für Rechtssicherheit und Beratung.
Das Stufenmodell: Was wird geregelt?
Der Clou ist ein Baukastensystem. Die Beteiligten können verschiedene "Module" wählen, um ihre Gemeinschaft individuell zu gestalten:
ModulInhaltAuskunft & VertretungGegenseitige Auskunftsrechte gegenüber Ärzten und Vertretung in Gesundheitsfragen (ähnlich einer Vorsorgevollmacht).ZusammenlebenRegelungen zur gemeinsamen Haushaltsführung und zur Nutzung der Wohnung.Pflege & FürsorgeRechtliche Absicherung, wenn man sich im Alter oder bei Krankheit gegenseitig pflegt.Zugewinn (optional)Nur bei zwei Personen: Ein Vermögensausgleich für den Fall, dass die Gemeinschaft endet.Was die Verantwortungsgemeinschaft nicht ist
Um den besonderen grundgesetzlichen Schutz der Ehe nicht zu schwächen, gibt es klare Grenzen. Die Verantwortungsgemeinschaft hat keine Auswirkungen auf:
- Das Steuerrecht: Es gibt kein Splitting-Verfahren oder Steuererleichterungen.
- Das Erbrecht: Es entsteht kein automatisches gesetzliches Erbrecht.
- Das Unterhaltsrecht: Es entstehen keine gegenseitigen Unterhaltspflichten nach der Trennung.
- Kinder: Sie beeinflusst weder das Sorge- noch das Abstammungsrecht.
Ein weiterer interessanter Aspekt der Verantwortungsgemeinschaft ist schließlich, dass diese jederzeit einvernehmlich geändert oder durch eine einseitige Erklärung ähnlich einer Kündigung aufgelöst werden kann - sie ist also wesentlich flexibler als eine Ehe.
Aktueller Status 2026
Das Vorhaben befindet sich in der finalen Phase der gesetzlichen Umsetzung. Während Befürworter die Anpassung an moderne Lebensrealitäten loben, kritisieren Skeptiker, dass viele der angestrebten Ziele wie z.B. Auskunftsrechte bereits heute durch private Vollmachten gelöst werden können und ein neues Bürokratie-Monster drohe.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster
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