(openPR) Seit mehreren Jahren vertreiben die Gesellschaften der Würzburger Frankonia-Gruppe, wie die Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds Beteiligungsfonds AG & Co. KG oder die Deltoton AG zwei Anlageprodukte, nämlich sog. atypisch stille Beteilungen sowie mittelbare Kommanditbeteiligungen.
So verschieden diese beiden Beteiligungsformen in ihrer rechtlichen Ausgestaltung sind, so gleich sind die mit ihnen verbundenen Risiken. Zum einen besteht sowohl bei atypisch stillen Beteiligungen, als auch bei mittelbaren Kommanditbeteiligungen generell ein Totalverlustrisiko. Zum anderen droht den Anlegern, dass sie in Höhe ihrer Gesamteinlage haften, was laut Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Köpke von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei B|G|K|S-Rechtsanwälte „fälschlicherweise oft als Nachschusspflicht bezeichnet“ wird.
Als Nachschusspflicht im eigentlichen Sinne bezeichnet man allerdings nur die Verpflichtung des Gesellschafters, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen. Das heißt, der Anleger muss mit dem Nachschuss letztlich mehr Geld einzahlen, als ursprünglich vertraglich vereinbart. Eine Nachschusspflicht besteht jedoch nur, wenn sie ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Dies ist bei den Gesellschaften der Frankonia Gruppe nicht der Fall. Sowohl die mittelbaren Kommanditisten, als auch die atypisch stillen Beteiligten haften jedoch immerhin in Höhe ihrer Gesamteinlage. Das heißt für einen Anleger mit einer Rateneinlage, dass er grundsätzlich dazu verpflichtet ist, seine Einlage in voller Höhe zu erbringen, selbst wenn die Gesellschaft zwischenzeitlich in Insolvenz geht.
„Diese Grundsätzliche Haftung in Höhe der Gesamteinlage“ so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Brüllmann von B|G|K|S-Rechtsanwälte „sowie das grundsätzliche Totalverlustrisiko machen beide Beteiligungen - die atypisch stille sowie die mittelbare Kommanditbeteiligung - zu sehr riskanten Anlageformen, die als solche, vor allem für die Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind“.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Frankonia Sachwert AG“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.04.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.











