(openPR) Dienstleister-Verträge, die im Ernstfall nichts nützen – lassen Sie Auslagerungs-SLAs jetzt nicht zur Risikoquelle werden!
Viele Banken verlassen sich auf Dienstleisterverträge, die Jahre alt sind – und merken erst in Prüfungen oder Störfällen, dass diese Vereinbarungen den heutigen Anforderungen nicht mehr standhalten. Unklare Leistungsbeschreibungen, schwammige Service Levels (SLAs) und fehlende Exit-Regelungen verwandeln Auslagerungen in ein juristisches und operatives Risiko. Besonders kritisch: Die Verantwortung bleibt immer beim Institut, auch wenn Leistungen längst extern erbracht werden.
Ein zentrales Problem liegt in der unzureichenden Konkretisierung der Leistungen. Was genau schuldet der Dienstleister? Welche Qualität ist geschuldet – und wie wird sie gemessen? In vielen Verträgen fehlen messbare Kriterien, klare Leistungsziele oder eindeutige Abgrenzungen zwischen Haupt- und Nebenleistungen. Das führt dazu, dass Leistungsstörungen kaum greifbar sind und Sanktionen ins Leere laufen.
Hinzu kommt ein wachsendes Spannungsfeld zwischen Zivilrecht und Aufsichtsrecht. Während Verträge zivilrechtlich wirksam erscheinen, erfüllen sie häufig nicht die detaillierten Anforderungen an Informationsrechte, Prüfungsrechte, Weisungsrechte oder Notfallvorsorge. Besonders bei Weiterverlagerungen und Unterauftragnehmern fehlt es oft an klaren Regelungen, die Transparenz und Steuerungsfähigkeit sicherstellen. Im Ernstfall wird dann sichtbar, wie wenig Durchgriff tatsächlich besteht.
Auch Exit-Strategien sind häufig ein Schwachpunkt. Kündigungsrechte sind zwar geregelt, doch operative Rückübernahmen, Datenmigrationen oder Übergangsfristen sind nicht realistisch vorbereitet. Institute unterschätzen, wie komplex und risikoreich ein Dienstleisterwechsel sein kann – vor allem bei kritischen IKT-Dienstleistungen.
Das Online-Seminar „DORA-konforme Auslagerungsverträge & SLAs“ am 26. März 2026 setzt genau hier an.
Michaela Witzel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht bei Witzel Erb Backu & Partner Rechtsanwälte mbB, zählt zu den führenden Spezialistinnen für IKT-Outsourcing-Verträge in der Finanzbranche. Sie zeigt, wie Leistungsbeschreibungen präzise gefasst, Service Levels messbar gestaltet und Mindestinhalte rechtssicher integriert werden.
Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für die Anpassung bestehender Verträge, typische Fallstricke bei Nachverhandlungen und die Frage, wann Neuverträge sinnvoller sind als Ergänzungen. Teilnehmende erhalten konkrete Hinweise, wie Informations- und Prüfungsrechte, Notfallanforderungen, Weiterverlagerungsregelungen und Exit-Klauseln so ausgestaltet werden, dass sie im Ernstfall tragen.
Die zentrale Botschaft: Ein Vertrag ist nur so stark wie seine Details. Institute, die SLAs und Auslagerungsverträge nicht präzisieren, riskieren Regelungslücken genau dort, wo sie sich Sicherheit versprechen. Dieses Seminar zeigt, wie Verträge vom Formaldokument zum echten Steuerungsinstrument werden.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/dora-konforme-auslagerungsvertraege-slas













