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DORA-konforme Auslagerungsverträge & SLAs am 30.09.2025

Bild: DORA-konforme Auslagerungsverträge & SLAs am 30.09.2025

(openPR) DORA-konforme Auslagerungsverträge – wenn uneindeutige Dienstleister-Verträge zur Zeitbombe werden

Viele Banken und Finanzdienstleister stehen aktuell vor einem enormen Problem: Ihre bestehenden Auslagerungsverträge und Service Level Agreements (SLAs) sind nicht DORA-konform. Prüfungen zeigen immer wieder gravierende Mängel: unklare Leistungsbeschreibungen, fehlende Exit-Regelungen, schwammige Haftungsklauseln, unzureichende Prüfungsrechte für interne Revision und Aufsicht sowie fehlende Vorgaben zu Notfall- und Backupkonzepten. Die Folgen sind gefährlich: Institute verlieren die Kontrolle über ausgelagerte Prozesse, können Risiken nicht mehr wirksam steuern und geraten in Konflikt mit den verschärften aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Besonders heikel ist, dass viele Verträge in der Vergangenheit unter rein zivilrechtlichen Gesichtspunkten abgeschlossen wurden. Wichtige Aspekte aus MaRisk AT 9 oder den neuen DORA-Vorgaben wurden gar nicht berücksichtigt. Damit drohen nicht nur Beanstandungen in Prüfungen, sondern auch operative Risiken: unklare Verantwortlichkeiten im Krisenfall, fehlende Transparenz über Subdienstleister oder die Unmöglichkeit, Leistungen bei Vertragsstörungen kurzfristig zurückzuverlagern. Die Aufsicht macht deutlich: Diese Versäumnisse sind nicht mehr hinnehmbar.

Das Online-Seminar „DORA-konforme Auslagerungsverträge & SLAs“ am 30. September 2025 zeigt, wie Institute ihre Verträge rechtssicher und aufsichts-konform gestalten können.

Referentin Michaela Witzel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht, erläutert die zentralen Fallstricke und gibt praxisnahe Tipps zur Anpassung und Nachverhandlung. Im Fokus stehen die aufsichtsrechtlich geforderten Mindestinhalte – von klaren Leistungsbeschreibungen über messbare Qualitätsziele bis hin zu Notfall- und Kündigungsregelungen.

Teilnehmende erfahren, welche Verträge dringend überprüft und angepasst werden müssen, wie DORA-Anforderungen in neue und bestehende Vereinbarungen integriert werden und welche Klauseln bei der Nachverhandlung besondere Aufmerksamkeit verdienen. Praxisberichte zeigen typische Fehler – etwa fehlende Weisungsrechte, mangelhafte Regelungen zur Weiterverlagerung und Unterauftragsvergabe oder unzureichende Informationspflichten – und wie diese vermieden werden können.

Das Seminar bietet damit weit mehr als juristische Theorie: Es liefert konkrete Formulierungshilfen, erprobte Strategien für Vertragsverhandlungen und Klarheit im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Aufsichtsrecht. Wer jetzt handelt, kann seine Verträge auf den neuesten Stand bringen und damit nicht nur die Prüfungssicherheit, sondern auch die operative Steuerbarkeit stärken.

Die Botschaft ist eindeutig: Halbherzig formulierte Auslagerungsverträge sind ein Risiko für jedes Institut. Dieses Seminar zeigt, wie Verträge zu einem wirksamen Steuerungsinstrument werden – DORA-konform, prüfungssicher und praxistauglich.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/dora-konforme-auslagerungsvertraege-slas

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