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Gericht verhandelt über drohende Abschiebung eines schwerbehinderten Adoptivkindes

22.01.202612:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Gericht verhandelt über drohende Abschiebung eines schwerbehinderten Adoptivkindes
Viktor (Centrum), Artur (rechts), Rudolf (links) (© privat)
Viktor (Centrum), Artur (rechts), Rudolf (links) (© privat)

(openPR) Am 29. Januar 2026 um 10:00 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Bayreuth über den Fall eines schwerbehinderten Adoptivkindes einer queeren Flüchtlingsfamilie aus Russland. Während die beiden Väter in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt wurden, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dem mittlerweile 26-jährigen Adoptivkind den Schutzstatus verweigert – trotz bestehender Vormundschaft und vollständiger Abhängigkeit von seinen Eltern.

Der junge Mann lebt mit einer schweren körperlichen Behinderung (u. a. infantile Zerebralparese), ist auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigt tägliche Pflege sowie konstante Unterstützung. Ein deutsches Gericht hat das Vormundschaftsverhältnis der beiden Väter bereits bestätigt. Dennoch vertritt das BAMF die Auffassung, dem Adoptivsohn drohe in Russland keine relevante Gefahr und eine Abschiebung sei rechtlich möglich – obwohl eine Trennung der Familie faktisch unausweichlich wäre.

„Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, wie eine Familie rechtlich anerkannt werden kann, während einem vollständig pflegebedürftigen Familienmitglied der Schutz verweigert wird“, erklärt Quarteera e.V., eine Vereinigung, die queere Geflüchtete in Deutschland berät und den Fall juristisch begleitet. „Hier kollidieren Asylrecht, Behindertenrechte und der Schutz queerer Familien in dramatischer Weise.“

Die Väter waren im Jahr 2022 aus Russland geflohen. Nach eigenen Angaben erlebte die Familie bereits in der Anfangszeit in Deutschland Anfeindungen und homofeindliche Übergriffe in einer Flüchtlingsunterkunft. Im Frühjahr 2025 erhielten die beiden Männer Asyl in Deutschland. Gleichzeitig erfolgte die Ablehnung des Asylantrags ihres Adoptivkindes.

Der Fall hat bereits internationale Aufmerksamkeit erlangt und wurde unter anderem von der Deutschen Welle auf Russisch aufgegriffen. In den deutschsprachigen Medien fehlt bislang jedoch eine breitere öffentliche Auseinandersetzung mit dem Fall, der exemplarisch für strukturelle Probleme im Umgang mit queeren Familien und Menschen mit Behinderungen im Asylsystem steht.

Quarteera e.V. fordert eine humanitäre und rechtskonforme Lösung, die den Schutz der Familie und die Rechte von Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellt.

Gerichtstermin:

Verwaltungsgericht Bayreuth
Donnerstag, den 29. Januar 2026 um 10:00 Uhr
Sitzungssaal 2 (Nebengebäude)

Interviews mit den Vätern sowie Stellungnahmen von Quarteera e.V. sind auf Anfrage möglich.

Pressekontakt:

Quarteera e.V.
E-Mail: presse@quarteera.de
Web: https://quarteera.de

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