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ARAG mit tierischen Gerichtsurteilen

02.01.202609:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: ARAG mit tierischen Gerichtsurteilen
ARAG Experten mit Urteilen aus der Tierwelt
ARAG Experten mit Urteilen aus der Tierwelt

(openPR) Achtung: Fasan im Tiefflug
Damit hatte wohl keiner gerechnet: Doch es war ausgerechnet ein Fasan, der den Motorrad-Beifahrer am Helm traf, während sein Vordermann mit 130 Kilometern pro Stunde (km/h) durchs Emsland raste. Der Aufprall des Federviehs war so heftig, dass es den Vogel regelrecht zerriss und der Sozius vom Motorrad unsanft auf dem Asphalt landete. Die Folge: Mehrere Operationen und fünf Monate Pause. Daher verklagte er die Haftpflichtversicherung des Fahrers auf mindestens 25.000 Euro Schmerzensgeld. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass in diesem Fall entscheidend für die Frage der Haftung ist, ob der Schaden beim „Betrieb des Motorrads“ entstanden ist. Genau das verneinten die Richter in erster Instanz. Ursächlich für den Unfall war nicht die Fahrweise oder der Betrieb des Zweirads, sondern ein fliegender Fasan. Und zum anderen handele es sich dabei um höhere Gewalt, wodurch die Haftung ausgeschlossen ist. Doch in zweiter Instanz bekam der Sozius Recht. Das Argument „höhere Gewalt“ zog vor diesem Gericht nicht. Denn ein Fasan sei keine Naturkatastrophe, sondern Teil der Straßenrealität in Gestalt eines ganz normalen Wildunfalls. Zudem geschah der Unfall während der Fahrt. Das heißt: Auch wenn das Tier nicht die Maschine, sondern den Menschen traf – ohne die Bewegung des Motorrads wäre es gar nicht dazu gekommen. Die Haftpflichtversicherung musste 17.000 Euro Schmerzensgeld zahlen (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 5 U 30/25).


Aufs falsche Pferd gesetzt
Nachdem die Besamung ihrer Stute mit dem Samen eines bekannten Zuchthengstes zweimal schiefgelaufen war, konsultierte die Pferdehalterin einen anderen Tierarzt. Dort war die Besamung zwar erfolgreich, doch der Mann hatte sich beim Samen vertan. Das Ergebnis war ein Fohlen eines anderen prachtvollen Dressurhengstes. Doch statt Mutterfreuden zu genießen, zog die Frau gegen den Mediziner vor Gericht und verlangte Schadensersatz: Für ein Sachverständigengutachten für 1.000 Euro, den hypothetischen Minderwert des Fohlens durch einen falschen Vater von 2.500 Euro sowie eine sogenannte Decktaxe von 1.200 Euro. Die muss nach Auskunft der ARAG Experten bei der Anmeldung eines Fohlens beim Zuchtverband an das Gestüt des Samengebers gezahlt werden. Doch die Richter waren sich einig, dass der Tierarzt nur die Decktaxe erstatten musste. Zwar habe der Arzt mit dem Vertauschen der Samen seine Pflicht verletzt, aber eine Wertermittlung zweier Fohlen, von denen nur eines tatsächlich existierte, sei unmöglich (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 14/25).


Wenn die Radtour vor die Hunde geht
Teilen sich Radfahrer und Fußgänger einen Weg, geht das nicht immer gut. So auch in diesem Fall, in dem ein Radler durch einen Hund, der direkt vor ihm den Weg kreuzte, von seinem Drahtesel stürzte. Während er den Unfall gut überstanden hatte, war sein Fahrrad durch den Sturz beschädigt. Für die Fahrlässigkeit, den Hund an langer Leine geführt zu haben, verlangte er vom Führer des Hundes Schadensersatz. Doch die Richter waren anderer Ansicht. Zum einen sei der Hund nicht an einer langen Schleppleine unterwegs gewesen, sondern wurde an einer rund zwei Meter langen Standard-Leine geführt, wodurch keine Rede von einer schuldhaften Handlung sein konnte. Und zum anderen war diese Gassirunde eine Gefälligkeit für einen Nachbarn, der der eigentliche Hundehalter war. Auch wenn der Hundeführer die Hunderunden regelmäßig machte, sei er deshalb noch lange kein schadensersatzpflichtiger Tieraufseher (Landgericht Koblenz, Az.: 13 S 45/24).

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