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E-Rechnung 2025: Neuer Anwendungserlass bringt Klarheit – und neue Pflichten

Bild: E-Rechnung 2025: Neuer Anwendungserlass bringt Klarheit – und neue Pflichten
E-Rechnungsexperte Jochen Treuz (© Jochen Treuz)
E-Rechnungsexperte Jochen Treuz (© Jochen Treuz)

(openPR) Mit dem aktuellen Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom 15. Oktober 2025 liegt nun das bislang letzte Dokument zur praktischen Umsetzung der E-Rechnungspflicht vor. Das Schreiben klärt zahlreiche Detailfragen rund um die seit dem 1. Januar 2025 geltende Pflicht, elektronische Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen empfangen zu können.

Ein zentraler Punkt ist die neu eingeführte Fehlerklassifikation, die zwischen Formatfehlern, Geschäftsregelfehlern und Inhaltsfehlern unterscheidet. Diese Einteilung ist entscheidend, weil nur formal korrekte E-Rechnungen als ordnungsgemäß im Sinne des § 14 UStG gelten – und damit zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Zudem schreibt der Erlass vor, dass jede E-Rechnung künftig technisch validiert werden muss. Dabei wird automatisiert geprüft, ob die Datei den Anforderungen des europäischen Standards EN 16931 entspricht, alle Pflichtfelder enthält und keine strukturellen oder logischen Fehler aufweist. Eine manuelle Prüfung allein genügt künftig nicht mehr.

Auch bei der Archivierung wurden die Anforderungen gelockert: Es reicht aus, die strukturierte Rechnungsdatei (z. B. XML) unverändert aufzubewahren. Ein zusätzliches PDF nicht erforderlich. Gleichwohl bleiben die GoBD-Grundsätze weiterhin verbindlich – insbesondere Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit.

Einschätzung

Der Anwendungserlass sorgt für mehr Rechtssicherheit, macht aber auch deutlich, dass viele Unternehmen noch Handlungsbedarf haben. Die Vielzahl der Formate (XRechnung, ZUGFeRD, UBL) und der Übertragungswege (E-Mail, Peppol, Portallösungen) führen weiterhin zu Unsicherheiten.
Es bleibt dabei: Die E-Rechnung ist kein Thema allein für Rechnungswesen und IT. Einkauf und Vertrieb müssen ebenso eingebunden werden, da die Frage nach Format und Übertragungsweg bereits beim Vertragsabschluss geklärt werden sollte. Wer das versäumt, riskiert Rückläufer, Mehraufwand oder auch den Verlust des Vorsteuerabzugs.

Empfehlungen

Unternehmen sollten das aktuelle BMF-Schreiben zum Anlass nehmen, ihre Syteme und Prozesse jetzt zu überprüfen:

  • Formate und Übertragungswege abstimmen: Mit Geschäftspartnern klären, welche Standards verwendet werden.
  • Technische Validierung einführen: Software einsetzen, die Format- und Geschäftsregelfehler automatisch erkennt.
  • Archivierung anpassen: Nur die strukturierte Datei aufbewahren, GoBD-Vorgaben weiter beachten.
  • Organisation vernetzen: Rechnungswesen, IT, Einkauf und Vertrieb gemeinsam einbinden.
  • Mitarbeitende schulen: Verantwortliche auf neue Prüfpflichten vorbereiten.

Seminare bieten Orientierung

Praxisnahe Online-Seminare zeigen, wie Unternehmen die neuen Vorgaben sicher umsetzen, E-Rechnungen technisch prüfen und organisatorisch in bestehende Abläufe integrieren können.
Nächste ganztägige Termine:
04.11.25 | 10.11.25 | 02.12.25 | 08.12.25 | 22.01.26 | 18.02.26 – jeweils in Zusammenarbeit mit verschiedenen Anbietern.

Mehr zu den Seminaren: https://www.treuz.de/seminare-e-rechnung/

Zum Download des 31-seitigen Anwendungserlasses: https://kurzlinks.de/gc2x

Hinweis: Jochen Treuz steht Redaktionen auch gerne als Interviewpartner und Gastautor zur Verfügung.

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