(openPR) Urheberrechte variieren von Land zu Land. Während ein deutscher Komponist automatisch die Urheberrechte an seinen Werken erhält und diese nicht einmal weitergeben oder veräussern kann, ist es z. B. in den USA umgekehrt. Dort genießen Urheber erst dann Rechte, wenn sie diese explizit nachweisen können.
Aber ist das hier so unterschiedlich?
Welchen Nutzen hat man von Rechten, wenn man sie nicht durchsetzen kann?
Wie sollen Rechte durchgesetzt werden, wenn der Besitz dieser Rechte nicht bewiesen werden kann?
Ein Gesetzt, dass dem Urheber automatisch die unveräußerlichen Urheberrechte zusagt, ist gut, schön und naiv. Ähnlich, wie der Grabstein eines Autofahrers, auf dem eingemeißelt steht: "Er hatte Vorfahrt."
Immer müssen wir unsere Rechte beweisen können. Es liegt ganz einfach daran, dass der Mensch von Natur aus eben nicht "gut" ist. Und es liegt daran, dass ein Gericht immer unvoreingenommen verhandeln muss. Ein Richter kann nicht dem glauben schenken, der einfach behauptet die Urheberrechte zu besitzen. Diese können erst einmal jeder für sich in Anspruch nehmen. Können die Verwertungsgesellschaften oder die Musikverlage hilfreich zur Seite stehen?
Im Zweifelsfall wird es auch hier schwierig. Wie sollen diese denn glaubwürdig die Rechte ihrer Mitglieder beweisen und bezeugen können? Auch diese können ja betrogen worden sein. So kann es zumindest ein Gericht sehen oder ein mit allen Wassern gewaschener Anwalt behaupten. Es steht so ausser Frage, dass eine sichere Beweisführung existentiell wichtig werden kann. Und dabei zählt: Je sicherer, desto besser. Somit ist der Online-Service www.songate.de zumindest eine weitere Möglichkeit, die Künstler nutzen können, um ihre Urheberrechte zu beweisen. Dabei ist songate noch einfach zu nutzen und dabei sehr günstig. Einfach registrieren, Song hochladen und ein Uploadprotokoll erhalten, das vor Gericht Bestand hat. www.songate.de: einfach, sicher und günstig.








