(openPR) Die Headline, dass ein Urheberrechtsstreit durch songate gewonnen wurde, würden die Gründer dieses Online-Services zum einen natürlich gerne lesen, zum anderen aber auch nicht. Denn hier geht es Ihnen wie Ärzten, Rechtsanwälten oder sogar Kfz-Mechanikern. In einigen Berufen ist es nun einmal so: Bevor man etwas Gutes leisten kann, muss vorher etwas Schlechtes passiert sein. Wenn ein Chirurg gute Arbeit geleistet hat, muss vorher ein Patient erkranken. Wenn ein Rechtsanwalt seinem Mandanten sein Recht erkämpft, muss es vorher zu einer Klage gekommen sein und wenn ein Kfz-Mechaniker eine Karrosserie ausbeult, bedarf es eines vorherigen Blechschadens. So auch bei songate.
Über den Online-Servie www.songate.de können Musiker ihre Urheberrechte beweisen. Wenn deren Rechte nun angezweifelt werden, oder sie selbst hören, wie ein Dritter sich durch ihren Song mit fremden Federn schmückt, können die wirklichen Komponisten oder Texter das von songate erhaltene Uploadprotokoll vor Gericht vorlegen und somit ihre Rechte beweisen. Aber wie gesagt: Zuerst muss bezweifelt oder gestohlen werden. Können sich die Macher von songate das wünschen?
Wenn man sich anschaut, wie oft in der letzten Zeit fremde Musik für Samples herhalten musste, ist es nur eine Frage der Zeit. Doch solange es nicht zu einem Rechtsstreit kommt, können alle Beteiligten nur froh sein. Auf der anderen Seite fürchten die User von songate keine Verhandlung vor Gericht, da sie mit der digitalen ID von www.songate.de auf der sicheren Seite stehen.










