openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bewertung der Haftung von Internetanschlussinhabern

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart grprainer.com führen aus: Das OLG Köln soll in seinem Urteil (Az.: 6 U 239/11) entschieden haben, dass keine pauschale Haftung einer Internetanschlussinhaberin für Urheberrechtsverletzungen des Ehemannes bestehe. In dem vorliegenden Fall musste festgestellt werden, ob die Inhaberin eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen ihres verstorbenen Ehegatten belangt werden könne. Die Beklagten soll innerhalb kurzer Zeit zwei Mal ein Computerspiel öffentlich zum Download angeboten und dabei ihren Internetanschluss benutzt haben. Die Inhaberin der Lizenzrechte des Spiels sah in dem Verhalten der Beklagten eine Urheberrechtsverletzung.



Den Vorwurf der Klägerin wies die Beklagte aber von sich. Der Internetanschluss sei vorwiegend von ihren verstorbenen Ehemann genutzt worden. Das Landgericht Köln gab der Klägerin noch Recht und verurteilte die Beklagte zu Unterlassung und Schadensersatz, woraufhin die Beklagte Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegte. Dieses wies die Klage dann ab und hob das Urteil des Landgerichtes auf.

In der Begründung führten die Kölner Richter an, dass es maßgeblich auf die Beweispflicht der Beteiligten ankomme. Es gehe also darum, wer zu beweisen habe, ob der Inhaber des Anschlusses selbst oder aber ein Dritter das Urheberrecht verletzt hat. Grundsätzlich und nach der herrschenden Rechtsprechung könne man wohl vermuten, dass der Anschlussinhaber selbst auch der Täter sei. Im konkreten Fall jedoch habe die Anschlussinhaberin einen anderen denkbaren Geschehensablauf aufgezeigt. Daher liege die Beweislast nunmehr bei der Inhaberin des Lizenzrechts. Diese müsse nun beweisen, dass der Anschlussinhaber auch die Rechtsverletzung begangen hat. Diesen Beweis konnte die Klägerin aber nicht bringen und somit sei anzunehmen, dass der verstorbene Ehemann der Beklagten die Lizenzrechte verletzt habe. Zudem konnte der Beklagten auch keine Kenntnis von dem rechtswidrigen Tun oder das Bestehen einer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden. Somit hob das Gericht das Urteil auf und wies die Klage ab.

Die Materie des Urheberrechts ist vielseitig und verlangt oftmals ein unverzügliches Handeln der Betroffenen. Ein im Urheberrecht tätiger Anwalt kann im Falle einer Urheberrechtsverletzung sämtliche sich aus der Urheberrechtsverletzung ergebenden Ansprüche prüfen und den Beteiligten ihre Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

http://www.grprainer.com/Filesharing-Musikdownload-Abmahnung.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 733739
 103

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bewertung der Haftung von Internetanschlussinhabern“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplantBild: Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
Für die Anleger des Modeherstellers Laurèl GmbH könnte es teuer werden. Sie sollen massiven Einschnitten bei den Anleihebedingungen zustimmen und unterm Strich viel Geld verlieren. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im November 2012 hatte die Laurèl GmbH eine Mittelstandsanleihe (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)mit einem Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2017 begeben (ISIN…
Bild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf VerkaufBild: Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf
Die Zeichen stehen auf Verkauf. Dies ist ein Ergebnis der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vieles deutet darauf hin, dass die Container der insolventen Magellan Maritime Services verkauft werden. Dies ist ein Ergebnis der ersten Gläubigerversammlung, die am 18. Oktober in Hamburg stattfand. Weiterhin beschloss die Versamml…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Schrottimmobilien: Ansprüche gegen GMAC RFC Bank bzw. Paratus AMCBild: Schrottimmobilien: Ansprüche gegen GMAC RFC Bank bzw. Paratus AMC
Schrottimmobilien: Ansprüche gegen GMAC RFC Bank bzw. Paratus AMC
… Immobilie besichtigt und dennoch bewusst die Augen vor dem überteuerten Kaufpreis verschlossen haben. Das gilt insbesondere dann, wenn die Auszahlung des Kredits von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht wurde. „Wenn eine Bank trotz Besichtigung und Bewertung den Kaufpreis für die Immobilie offenbar für angemessen hält, vertraut der Kunde …
Filesharing: Oberlandesgericht stärkt Rechte der Internetanschlussinhaber
Filesharing: Oberlandesgericht stärkt Rechte der Internetanschlussinhaber
… dieses Rechtsmittel ergreift und wie dann hierüber entschieden wird. Zunächst hat das OLG frischen Wind in das Thema Filesharing im Internet gebracht. Dabei hat es unter Berücksichtigung des Telekommunikationsgeheimnisses die Position von Internetanschlussinhabern gestärkt, was sehr zu begrüßen ist. Markus Timm Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt IT-Recht
Bild: Bewertungsportal haftet nicht für unwahre PostingsBild: Bewertungsportal haftet nicht für unwahre Postings
Bewertungsportal haftet nicht für unwahre Postings
Der Betreiber eines Hotelbewertungsportals haftet nicht auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf seinem Portal. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Geklagt hatte die Inhaberin eines Hotels, in dem laut einer in dem Portal erschienenen Bewertung Bettwanzen gewesen sein sollen. Die Klägerin verlangt von der Beklagten …
Bild: Portalbetreiber: Fremde Inhalte nicht korrigierenBild: Portalbetreiber: Fremde Inhalte nicht korrigieren
Portalbetreiber: Fremde Inhalte nicht korrigieren
… Internet verschärft. Denn ändert der Betreiber eigenständig fremde Inhalte, dann übernimmt er damit auch die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte. Konkret ging es um ein Bewertungsportal. Wenn dieses, so der BGH, eine Bewertung nach Hinweis auf eine Rechtsverletzung nur inhaltlich „korrigiert“ und ansonsten online belässt, haftet es für den Inhalt …
Bild: Löschung von Negativ-Bewertung im InternetBild: Löschung von Negativ-Bewertung im Internet
Löschung von Negativ-Bewertung im Internet
… und rufschädigende Äußerungen im Internet müssen jedoch nicht hingenommen werden. Ein Urteil des OLG München vom 6. August 2024 zeigt, dass Google zur Löschung einer Negativ-Bewertung im Internet verpflichtet sein kann (Az.: 18 U 2631/24 Pre e). Bewertungen im Internet gehören inzwischen für viele Dienstleister, u.a. auch für Ärzte dazu. Neben positiven …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Haftungsrisiken bei ManagernBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Haftungsrisiken bei Managern
GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Haftungsrisiken bei Managern
GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Haftungsrisiken bei Managern Manager tragen in Unternehmen nicht nur hohe Verantwortung, sondern auch ein hohes Risiko. Um das Risiko der Organhaftung zu reduzieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Bei Krisen oder Insolvenzen wird immer schneller die Frage nach der Verantwortlichkeit der Manager …
Mit Palladium im Gepäck
Mit Palladium im Gepäck
… einen Einstiegsvertag in das Marathon-Projekt aus. Jetzt stellt sich die Übernahme von 51 Prozent des Projekts als Glücksgriff heraus. "Wir freuen uns auf eine Bewertung des Projekts zu viel höheren Palladiumpreisen als in den bisherigen Studien", sagt Generation Mining-CEO Jamie Levy. Der sichtlich erfreute Unternehmensboss hat den Palladium-Markt richtig …
Bild: Neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung bringt Vorteile für FreiberuflerBild: Neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung bringt Vorteile für Freiberufler
Neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung bringt Vorteile für Freiberufler
… Insbesondere für mittlere und große Zusammenschlüsse wird eine Änderung des Gesellschaftszusammenschlusses in aller Regel erhebliche Vorteile mit sich bringen. Eine ausführliche Bewertung haben wir für Sie unter http://www.medi-ip.de/neue-partnerschaftsgesellschaft-mit-beschraenkter-haftung-bringt-vorteile-fuer-freiberufler/id_1329387199 für Sie bereitgestellt.
Bild: Fortschritte im Verfahrenskomplex Accessio / Driver & Bengsch / DAB Bank AGBild: Fortschritte im Verfahrenskomplex Accessio / Driver & Bengsch / DAB Bank AG
Fortschritte im Verfahrenskomplex Accessio / Driver & Bengsch / DAB Bank AG
… einer Haftung der beklagten Vorstände der Accessio AG / Driver & Bengsch AG aus. Zuvor hatte bereits das OLG München den Hinweis erteilt, aufgrund einer vorläufigen Bewertung eine Haftung der DAB Bank zu bejahen. Geklagt hatten in beiden Verfahren von CLLB Rechtsanwälte betreute Anleger, die aufgrund der von der Accessio AG betriebenen Wertpapiergeschäfte …
Bild: Zurich glänzt mit „exzellenter“ bAV KompetenzBild: Zurich glänzt mit „exzellenter“ bAV Kompetenz
Zurich glänzt mit „exzellenter“ bAV Kompetenz
… Im Ergebnis wird Zurich in den Teilbereichen Haftung und Verwaltung mit „sehr gut“ sowie in den Segmenten Beratung und Service mit „exzellent“ bewertet. Mit der Bewertung „sehr gut“ gehörte Zurich bereits beim Rating 2012 zu den Top-Anbietern. Die damals aufgezeigten Verbesserungspotenziale wurden konsequent zu einem Serviceausbau genutzt, so dass in …
Sie lesen gerade: Bewertung der Haftung von Internetanschlussinhabern