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Die Grauzone im Familienrecht: Kindeswohlgefährdung durch Bindungsabbrüche nach Trennung

09.09.202511:42 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Die Grauzone im Familienrecht: Kindeswohlgefährdung durch Bindungsabbrüche nach Trennung

(openPR) Soziale Väter - Stiefväter, Patchworkväter oder langjährige Lebenspartner der Mutter - haben rechtlich oft noch schlechtere Karten.

Ein ungelöstes Problem im Familienrecht

Trennungen sind ein einschneidendes Ereignis - für Paare, aber vor allem für Kinder. Das deutsche Familienrecht sieht vor, dass Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen haben (§ 1684 BGB). In der Praxis jedoch entsteht nach einer Trennung häufig eine rechtliche Grauzone: Zwischen dem Moment der Trennung und dem ersten Termin vor dem Familiengericht können Wochen oder gar Monate vergehen.



Genau in dieser Zeit entscheidet sich, ob die Vater-Kind-Bindung und die Beziehung zum Kind erhalten bleibt - oder ob eine Kindesentfremdung stattfindet.

Die Grauzone: wenn Bindungen verloren gehen

In dieser Phase - bevor gerichtliche Entscheidungen greifen - sind Kinder besonders verletzlich. Trennungssituationen werden oft von Konflikten, verletzten Emotionen und Rivalitäten begleitet. Nicht selten nutzen betreuende Elternteile die Situation, um den Kontakt zwischen Kind und dem anderen Elternteil einzuschränken oder gar ganz zu unterbinden.

Das Resultat: Bindungsabbrüche, die nicht nur die Vaterrolle belasten, sondern wissenschaftlich nachweisbar negative Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung haben. Studien belegen, dass bereits nach wenigen Wochen der Kontaktunterbrechung eine emotionale Distanz entsteht, die später nur schwer wiederherzustellen ist.

Kindeswohlgefährdung durch Verzögerung

Die Gerichte und Jugendämter sehen sich in dieser Phase häufig zurückhaltend - aus formalen Gründen. Doch genau hier liegt das strukturelle Problem:

- Der Kindeswille kann manipuliert werden. Nach längerer Trennung von einem Elternteil erscheint es später "freiwillig", keinen Kontakt mehr zu wollen.

- Jugendämter handeln oft nur reaktiv. Anstatt Bindungen präventiv zu schützen, wird abgewartet, bis "der Wille" des Kindes verfestigt scheint.

Das Zeitfenster ist entscheidend. Je länger kein Umgang stattfindet, desto größer die Gefahr einer dauerhaften Kindesentfremdung.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2008 betont (BVerfG, Beschluss v. 20.02.2008 - 1 BvR 1523/07), dass auch soziale Bindungen unabhängig von der biologischen Abstammung unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen. Das OLG Karlsruhe entschied 2013 (16 UF 138/13), dass der Abbruch des Kontakts zu einer engen Bezugsperson eine erhebliche seelische Belastung darstellen kann, die dem Kindeswohl widerspricht.

Trotz dieser klaren Rechtsprechung bleibt die Grauzone bestehen - mit gravierenden Folgen für soziale Väter und ihre Kinder.

Besonders betroffen: soziale Väter

Ohne eigenes Sorgerecht müssen sie ein Umgangsrecht beantragen, während die Wochen bis zum Gerichtstermin verstreichen. In dieser Zeit kann die Beziehung zum Kind bereits irreparabel geschwächt sein.

Das bedeutet: Das Recht des Kindes auf Bindung existiert zwar auf dem Papier, wird in der Praxis aber systematisch unterlaufen.

Notwendigkeit von Reformen

Die Lösung liegt in einer Stärkung präventiver Maßnahmen:

- Schnellverfahren für Umgangsrecht nach Trennung, um Kontaktabbrüche zu verhindern.

- Verpflichtung der Jugendämter, bestehende Bindungen aktiv zu schützen.

- Rechtsklarheit für soziale Väter, die in der Praxis über Jahre Verantwortung tragen.

Bindung darf nicht vom Kalender abhängen - und Kindeswohlgefährdung durch Entfremdung darf nicht durch institutionelles Zögern hingenommen werden. Die Grauzone zwischen Trennung und Familiengericht ist ein blinder Fleck im deutschen Familienrecht. Kinder verlieren in dieser Zeit wertvolle Beziehungen - mit Folgen für ihre seelische Stabilität.

Was es braucht, ist ein System, das nicht nur die Rechte der Eltern regelt, sondern das Kindeswohl konsequent schützt.

True Dads Deutschland ist eine unabhängige, überparteiliche Initiative, die sich für die Anerkennung und den Schutz von Vater-Kind-Bindungen einsetzt - unabhängig von biologischer Abstammung. Ziel ist es, Diskriminierung sozialer Väter zu beenden, das Umgangsrecht zu stärken und Kindeswohlgefährdung durch Bindungsabbrüche sichtbar zu machen.

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