(openPR) „Geldwäsche-Falle im Internet – Strafverteidiger Dr. Frank Peter warnt vor dramatischen Folgen für ahnungslose Kontoinhaber“
Worms/Frankfurt am Main – Immer mehr Menschen geraten unbemerkt ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, weil sie Gelder von Online-Betrügern oder sogenannten „Love-Scammern“ über ihre privaten Konten weiterleiten. Was viele Betroffene nicht wissen: Schon die bloße Weiterleitung von Betrugserlösen kann den Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) erfüllen – mit drastischen strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
„Ich vertrete bundesweit Mandanten, die erst im Nachhinein erfahren, dass sie Teil einer Betrugskette geworden sind. Der häufigste Fehler ist, dass sie glauben, Unwissenheit schütze vor Strafe – das Gegenteil ist der Fall“, erklärt Dr. Frank Peter, Fachanwalt für Strafrecht mit über 25 Jahren Erfahrung.
Besonders problematisch: Selbst wenn Betroffene kein Geld für sich behalten haben, droht neben einem Strafverfahren auch eine Einziehung des gesamten weitergeleiteten Betrages durch den Staat. „Das bedeutet in vielen Fällen den finanziellen Ruin, obwohl die Betroffenen selbst Opfer skrupelloser Betrüger wurden“, so Dr. Peter weiter.
Die Masche ist perfide: Täter, oft im Ausland, bauen online über Wochen oder Monate ein Vertrauensverhältnis zu den späteren Finanzmittlern auf – etwa über Dating-Plattformen oder soziale Netzwerke. Sie nutzen die Konten ahnungsloser Menschen, um illegal erlangte Gelder zu verschleiern. Sobald diese das Geld weiterüberweisen, stehen sie selbst im Fokus der Ermittlungen wegen Geldwäsche.
Dr. Frank Peter rät dringend: „Wer gebeten wird, fremde Gelder über sein Konto weiterzuleiten, sollte sofort misstrauisch werden und keine Transaktion durchführen. Und wer bereits betroffen ist, sollte umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten, bevor er eine Aussage bei der Polizei macht.“
Mit Kanzleistandorten in Worms und Frankfurt am Main übernimmt Dr. Peter bundesweit die Verteidigung in Geldwäsche-Verfahren, vertritt Beschuldigte bereits im Ermittlungsverfahren und kämpft vor Gericht gegen ungerechtfertigte Strafverfolgung und Vermögenseinziehung.
Weitere Informationen und rechtliche Ersteinschätzung unter: https://www.strafrecht-dr-peter.de
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Frank Peter
Fachanwalt für Strafrecht
Wilhelm-Leuschner-Straße 2, 67547 Worms
Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main
Telefon Worms: 06241 / 206844
Telefon Frankfurt: 069 / 24749526
E-Mail: kanzlei@doc-peter.de
Website: www.strafrecht-dr-peter.de












