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Online Scheidung und Folgesachen: Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen

13.07.202523:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Online Scheidung und Folgesachen: Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Rechtsanwalt Reinhard Scholz

(openPR) Eine Online Scheidung unterscheidet sich im rechtlichen Ablauf nicht von einer klassischen Scheidung - sie vereinfacht lediglich die Kommunikation und Formalitäten durch digitale Prozesse. Die sogenannten Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen) müssen jedoch genauso geregelt werden wie bei jeder anderen Scheidung.

Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Grundsätze rund um die Online Scheidung und die Folgesachen in Deutschland:

1. Unterhalt

• Trennungsunterhalt: Während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen.
• Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt, z. B. wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder Erwerbslosigkeit.
• Kindesunterhalt: Unabhängig von der Scheidungsform bleibt der Anspruch auf Kindesunterhalt bestehen.
• Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Vermögen und dem Betreuungsmodell. Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle.

2. Sorgerecht

• Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Scheidung grundsätzlich bestehen.
• Nur auf Antrag eines Elternteils und bei schwerwiegenden Gründen kann das Familiengericht das Sorgerecht abweichend regeln.
• Das Gericht entscheidet nur dann über das Sorgerecht, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ohne Antrag bleibt alles wie zuvor.

3. Vermögensaufteilung

• In Deutschland gilt meist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen, aber der während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Zugewinn wird ausgeglichen.
• Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.
• Immobilien, Konten oder andere Vermögenswerte, die gemeinsam erworben wurden, werden gesondert betrachtet und müssen ggf. verkauft oder ausgezahlt werden.
• Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zählen nicht zum Zugewinn, nur deren Wertsteigerung kann berücksichtigt werden.

4. Ablauf bei der Online Scheidung

• Die Online Scheidung ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich beide Ehepartner über die Folgesachen einig sind.
• Sind Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung strittig, müssen diese Punkte gesondert geregelt werden – entweder außergerichtlich (z. B. durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung) oder durch gerichtliche Entscheidung.
• Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) wird in der Regel automatisch vom Gericht durchgeführt, außer die Ehe war kürzer als drei Jahre oder es gibt eine notarielle Vereinbarung.

5. Wichtige Hinweise

• Folgesachen müssen nicht zwingend vor Gericht geregelt werden, außer dem Versorgungsausgleich. Einvernehmliche Lösungen sind oft günstiger und schneller.
• Bei Uneinigkeit über Folgesachen kann das Verfahren deutlich aufwändiger und kostenintensiver werden.

Zusammengefasst:

Die Online Scheidung vereinfacht den Ablauf, ersetzt aber nicht die notwendige Klärung der Folgesachen. Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung werden wie bei jeder Scheidung behandelt - entweder einvernehmlich oder durch gerichtliche Entscheidung.


Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz - Online Scheidung einfach günstig unter www.scheidung-einreichen.com oder www.ihre-scheidung.info

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