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Hinweisgeber-Schutzgesetz gilt jetzt auch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern

31.01.202515:32 UhrIT, New Media & Software
Bild: Hinweisgeber-Schutzgesetz gilt jetzt auch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern
Hinweisgeber-Schutzgesetz Pflicht ab 01.01.2025
Hinweisgeber-Schutzgesetz Pflicht ab 01.01.2025

(openPR) Bonn, den 31.01.2025: Ab dem 01.01.2025 gilt in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern das Hinweisgeber-Schutzgesetz. Der VOI-Verband bietet hierzu jetzt ein Hinweisgeberschutz-Management-System auf Mietbasis an.

Die gesetzliche Regelung verpflichtet alle Unternehmen, eine neutrale Stelle für Hinweisgeber (Whistleblower) einzurichten. Dazu ist im Mindestfall ein interner und für die Mitarbeiter vertrauenswürdiger Ansprechpartner (Ombudsmann) zu benennen, welcher neutral, vertrauenswürdig und rechtlich versiert Hinweise bearbeitet und mit der Geschäftsleitung dazu für beide Parteien akzeptable Ergebnisse verhandelt, ohne dass der Hinweisgeber bekannt wird.

Es ist unschwer sich vorzustellen, dass es in den wenigsten Fällen einen Mitarbeiter im Unternehmen gibt, auf den alle diese Merkmale zutreffen. Andererseits sind externe Lösungen, z.B. Rechtsanwaltskanzleien, Systemanbieter etc. zumeist kostenintensiv und für die kleinen- und mittlernen Unternehmen mit zu hohen Aufwänden verbunden.

Der VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e.V. bietet deshalb ab sofort für alle Unternehmen bis max. 249 Mitarbeitern auf Mietbasis ein Hinweisgeberschutz-Management-System (WhistleApp) an, das über ein Testat „Zertifiziertes System für Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 "ready“ verfügt. Zusätzlich können auch „Ombudsmänner“ zu Sonderkonditionen eingesetzt werden.

Das Hinweisgeber-Managementsystem beinhaltet:

  • Benutzerzahl von 50 bis 100 Mitarbeiter
  • Fall-Management
  • Kompletter Bearbeitungs- und Dokumentationszyklus
  • Anonyme Meldungen
  • Sicheres Hosting (entspr. DIN ISO 27001)
  • Fristen-Management
  • Meldungsmöglichkeit (mit Nick Name) per Mail und Telefon
  • Starke Verschlüsselung
  • Revisisonssicherheit und DSGVO Konformität
  • Löschen von Meldungen nach Ablauf der rechtlichen Aufbewahrungsfrist
  • Q&A
  • Chat mit Hinweisgebern unter Wahrung der Neutralität
  • Live Audiokonferenz mit Hinweisgebern

Wenn Sie mehr über unser Angebot erfahren möchten freuen wir uns über einen Kontakt mit Ihnen.

Über den VOI e.V.:
Der VOI bietet mit seinen Expertengruppen eine fundierte Basis für wegweisende Facharbeit bei der Etablierung von Standards und Verfahren zur Erhöhung der Sicherheit bei der Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Verfügbarmachung von Daten und Dokumenten, so wie bei der Einbettung der Information in digitalgestützte Geschäftsprozesse mit dem Ziel die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Information, so wie auch die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten sicher zu gestalten.

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  • VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e. V.
    Siemensstraße 10
    53121 Bonn
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