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Verstoßen Krankenkassen gegen § 138 BGB ?

28.01.202507:20 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Verstoßen Krankenkassen gegen § 138 BGB ?

(openPR) Verstoßen Krankenkassen gegen § 138 BGB? Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste in NRW e.V. fordert faire Vergütung und nachhaltige Rahmenbedingungen

Lüdenscheid, NRW 28. Januar 2025 – Die Vergütungspolitik der Krankenkassen im Bereich der Krankenfahrten steht in der Kritik: Seit Jahrzehnten werden die Entgelte systematisch gesenkt, sodass viele Unternehmen in wirtschaftliche Not geraten. Der Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste in NRW e.V. (VdKBf) schlägt Alarm und fordert dringend faire Verhandlungen sowie einen landesweit gültigen Rahmenvertrag für Kranken- und Behindertenfahrten.

„Zu Zeiten der Deutschen Mark wurden höhere Beträge für Krankenfahrten gezahlt als heute. Es ist alarmierend, dass die Vergütungen so weit gesenkt wurden, dass Unternehmen kaum noch in der Lage sind, wirtschaftlich zu arbeiten oder Rücklagen zu bilden – obwohl der Gesetzgeber dies vorschreibt“, erklärt ein Sprecher des VdKBf.

Unfaire Bedingungen und fragwürdige Praktiken
Die Preise privater Anbieter wurden auf das Niveau von Hilfsorganisationen gedrückt, die jedoch mit anderen Personalkosten operierten, da sie oft Zivildienstleistende oder Freiwillige beschäftigten. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer sukzessive gesenkt. So ist eine Rettungshelfer-Ausbildung, die früher verpflichtend war, mittlerweile nicht einmal mehr eine Empfehlung in den Verträgen.

Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass immer mehr fragwürdige Anbieter in den Markt eintreten, die wirtschaftlich zweifelhafte Verträge akzeptieren. Ein Beispiel hierfür ist die AOK Rheinland, die ihre Vertragsangebote online veröffentlicht. Ein Vergleich zeigt schnell die Diskrepanz: Für eine PKW-Krankenfahrt werden 2,65 € pro Kilometer gezahlt, während Rollstuhlfahrten und Liege- bzw. Tragestuhlfahrten – trotz höherem Assistenzbedarf und Zweimannbesatzung – lediglich 1,82 € pro Kilometer vergütet werden.

Besonders perfide: Auf ihrer Informationsseite für Leistungsanbieter verlangt die AOK Rheinland, dass für das Zustandekommen eines Vertrags eine Anerkenntniserklärung unterschrieben werden muss. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Unternehmer, die von der AOK online gestellten Vergütungen zu akzeptieren. „Dadurch geraten insbesondere neue Existenzgründer direkt in einen unwirtschaftlichen Kostendruck und kämpfen von Beginn an um ihr Überleben“, betont der Verband.

Intransparente Verhandlungen
Auch die Verhandlungspraktiken der Krankenkassen werfen Fragen auf. Stefan van Asch, Vorstand des VdKBf, beschreibt die Situation so: „Da stehen sich einzelne Unternehmer und Existenzgründer Vertragsverhandlern mit jahrelanger Erfahrung gegenüber, die alles wegargumentieren und selbst nicht zeichnungsberechtigt sind. Ob die Zeichnungsberechtigten überhaupt von diesen Methoden wissen? Ich hoffe nicht.“ Gleichzeitig bleiben die Verhandler stur und ignorieren selbst vorgelegte Kalkulationen, die aufzeigen, wie eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung gestaltet werden könnte.

Die Folgen für das Gesundheitssystem
Die aktuelle Situation hat weitreichende Folgen: Immer mehr Unternehmen müssen ihren Fuhrpark verkleinern oder ihren Betrieb einstellen, was die örtlichen Rettungsdienste überlastet. Dies verursacht zusätzliche Kosten in Millionenhöhe für das Gesundheitssystem.

VdKBf fordert fairen Rahmenvertrag
Der Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste in NRW e.V. fordert daher dringend einen landesweit gültigen Rahmenvertrag, der die besonderen Anforderungen der Branche berücksichtigt. „Wir brauchen nachhaltige und rechtssichere Arbeitsgrundlagen, um langfristig eine zuverlässige Versorgung sicherzustellen“, betont der Sprecher des VdKBf.

Aufruf zur Zusammenarbeit
Der Verband ruft alle Kranken- und Behindertenfahrdienste dazu auf, sich gemeinsam für bessere Bedingungen einzusetzen. „Nur gemeinsam können wir Veränderungen erreichen, das Wohl der Patienten gewährleisten und die Zukunft unserer Branche sichern!“

Pressekontakt:
Verband der Kranken- und Behindertenfahrdienste in NRW e.V.
Bräuckenstraße 29 · 58511 Lüdenscheid
Mobil: 0 15 75 - 1 54 04 88
eMail: info@vdkbf.de
Internet: www.vdkbf.de

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