(openPR) Seit dem 01.12.2023 gilt in der Mannheimer Innenstadt ein Waffen- und Messerverbot an Wochenenden und vor Feiertagen(wir berichteten: https://strafrechtskanzlei-kolivas.com/news/waffenverbotszone-mannheim. Die Waffenverbotszone erstreckt sich vom Alten Messplatz über einen Teil der Innenstadt bis zum Mannheimer Hauptbahnhof.
Dieses Waffen- und Messerverbot wird nun auf die gesamte Innenstadt, den daran angrenzenden Stadtteil Jungbusch und auf Teile der Neckarstadt ausgeweitet.
Auch die Geltungszeiten werden ausgeweitet. So gilt die Waffen- und Messerverbotszone künftig durchgehend von freitags, 18 Uhr, bis sonntags, 6 Uhr, sowie an Tagen vor Feiertagen bis zum Morgen des Feiertags jeweils von 18 Uhr bis 6 Uhr.
Das Verbot gilt für Messer, die eine Klingenlänge von über 4 cm haben. Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen oder Elektroschocker sind bereits durch das Waffengesetz verboten. Wer trotz des Verbots mit einer Waffe oder einem Messer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Stadt Mannheim will damit das Sicherheitsgefühl erhöhen.
Ziel sei es, das Sicherheitsgefühl in der Stadt zu verbessern. Dies sei ein "grundlegendes Bedürfnis", das die Stadtverwaltung sehr ernst nehme, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Mannheim. Nach Angaben der Polizei würden immer mehr Personen Waffen oder Messer griffbereit mit sich führen. Vor allem Messer könnten leicht beschafft und mitgeführt werden. Bei Streitigkeiten würden sie so immer häufiger eingesetzt. Deswegen sei eine solche Verordnung notwendig, hieß es. Die Verordnung habe sich aus Sicht der Verwaltung und des Polizeipräsidiums Mannheim bewährt - deswegen die Verlängerung und Ausweitung.
Strafrechtkanzlei Kolivas
Mannheim / Frankfurt am Main
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