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OZG 2.0: Gesetzgeber macht Ende-zu-Ende-Digitalisierung zum Standard

20.06.202414:53 UhrIT, New Media & Software
Bild: OZG 2.0: Gesetzgeber macht Ende-zu-Ende-Digitalisierung zum Standard
Ende-zu-Ende-Digitalisierung mit Prosoz (© Adobe Stock/Prosoz)
Ende-zu-Ende-Digitalisierung mit Prosoz (© Adobe Stock/Prosoz)

(openPR) Nach langem Anlauf hat der Bundesrat am 14. Juni 2024 das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) angenommen. Einer der Kernpunkte des Gesetzes ist die Schaffung durchgängig digitaler Bearbeitungsabläufe für verbesserte Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung. Die Vorgabe besagt, dass Behörden die Datenverarbeitung künftig medienbruchfrei durchzuführen haben.

Eine solche Ende-zu-Ende-Digitalisierung ist in den meisten Verwaltungen bisher nicht verwirklicht. Auch wenn Verwaltungsleistungen zunehmend online angeboten werden, erfolgt die weitere Bearbeitung oft mangels funktionierender Schnittstellen und unzureichender Datenstandards über manuelle Zwischenschritte. Online-Anträge können vielerorts nicht digital weiterverarbeitet werden und müssen in den betreffenden Verwaltungen manuell abgetippt werden, um die darin enthaltenen Daten bearbeiten zu können. Unnötige Mehrarbeit, verlangsamte Antragsbearbeitung und Verarbeitungsfehler sind die Folge. Mit den Regelungen des OZG-Änderungsgesetzes schreibt der Gesetzgeber nun eine komplett digitale Bearbeitung vom Online-Antrag bis zur Bescheiderstellung vor.

Zur Realisierung dieser Anforderung hat der Fachverfahrenshersteller Prosoz modulare Lösungen entwickelt, die einen digitalen Ende-zu-Ende Prozess ermöglichen. Oberstes Ziel dieser Entwicklung war, dem gesetzlichen Auftrag bestmöglich nachzukommen und gleichermaßen Mehrwerte für Bürger*innen und Verwaltungen zu schaffen. Zum Portfolio von Prosoz gehören einsatzbereite Online-Formulare, ein Transformationsmodul zur Entgegennahme und Transformation von Daten aus Online-Anträgen verschiedener Quellen sowie ein OZG-Connector, der diese Daten in die Prosoz-Fachverfahren importiert. Auf den Datenimport folgt die automatisierte Einordnung in das betreffende Sachgebiet und die Weiterleitung zur zuständigen Stelle. Fallanlagen oder Fallanpassungen werden dort für die Sachbearbeitung automatisch eingeleitet. Auf diese Weise wird nicht nur ein lückenloser Datenfluss gewährleistet, sondern auch eine wirksame Prozessbeschleunigung erreicht.

Das jüngst vom Bundesrat beschlossene OZG-Änderungsgesetz fokussiert insbesondere die erforderlichen Standards und verwaltungsinternen Vorgänge, die eine Voraussetzung für flächendeckende und effiziente digitale Angebote der öffentlichen Verwaltung sind. Nachdem das ursprüngliche Ziel, alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 über das Internet verfügbar zu machen, nicht erreicht werden konnte, soll das OZG-Änderungsgesetz nun die Verwaltungsdigitalisierung erneut forcieren. Digitale Ende-zu-Ende-Prozessabläufe, wie sie aus Wirtschaft oder Online-Handel bekannt sind, sind dabei ein wesentlicher Bestandteil. Auf Grund der erfolgten Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz voraussichtlich im Juli in Kraft treten.

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