(openPR) Am 30. April lädt die Akademie Heidelberg zu einem informativen Seminar ein, das sich mit den strafrechtlichen Grundlagen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befasst. Das Seminar bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle Problemstellungen im Zusammenhang mit vereinfachten Identifizierungspflichten, Verdachtsgenerierung im Unternehmen sowie Geldwäsche-Typologien.
Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in das nationale Geldwäschegesetz zum 26. Juni 2017 sind die Anforderungen an das Verdachtsmeldewesen nach § 43 GWG deutlich gestiegen. Insbesondere die neu zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen legt hinsichtlich Zeitpunkt, Umfang und Hintergrund von Geldwäscheverdachtsmeldungen hohe Anforderungen fest. Diese können sich teilweise von den Ausführungen der Aufsicht unterscheiden, und die qualitativen Anforderungen bergen höhere Risiken im Hinblick auf den Bußgeldkatalog.
In der Praxis ergeben sich daher häufig Fragestellungen bezüglich der relevanten Informationen im Verdachtsgenerierungsprozess sowie des weiteren Verlaufs einer Verdachtsmeldung. Das Seminar bietet rechtliche und praktische Perspektiven zur Lösung dieser Frage- und Problemstellungen.
Themenschwerpunkte des Seminars umfassen den Informationsgehalt einer Verdachtsmeldung, relevante Kriminalitäts-Phänomene, rechtliche Erfordernisse sowie die Form der Meldung. Zudem werden die strafrechtlichen Novellierungen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung behandelt, die vom Gesetzgeber angestrebt und eingeführt wurden.
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte aus der Finanzbranche, insbesondere an Compliance-Beauftragte, Risikomanager und Mitarbeiter im Bereich der Geldwäscheprävention.
Die Anmeldung zum Seminar ist ab sofort möglich. Weitere Informationen zu Inhalten, Referenten und Anmeldemodalitäten finden Sie auf unserer Website.













