(openPR) Am 8. Dezember 2023 findet ein Workshop zum Thema "Geldwäsche Fallbeispiele" statt, der strafrechtliche Grundlagen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung praxisnah beleuchtet. Der Workshop behandelt spezifische Problemstellungen im Zusammenhang mit vereinfachten Identifizierungspflichten, wie sie durch die Zahlungskontenrichtlinie eingeführt wurden, und bietet Einblicke in die Verdachtsgenerierung im Unternehmen anhand aktueller Fälle und Geldwäsche-Typologien.
Seminarinhalte im Überblick:
- Strafrechtliche Grundlagen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Problemstellungen im Zusammenhang mit vereinfachten Identifizierungspflichten (Zahlungskontenrichtlinie)
- Verdachtsgenerierung im Unternehmen
- Aktuelle Fälle und Geldwäsche-Typologien
Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in das nationale Geldwäschegesetz zum 26. Juni 2017 sind die Anforderungen an das Verdachtsmeldewesen nach § 43 GWG gestiegen. Insbesondere die Anforderungen an Zeitpunkt, Umfang und Hintergrund von Geldwäscheverdachtsmeldungen an die neu zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sind höher geworden. Die geforderten Angaben stimmen dabei teilweise nicht mit den Ausführungen der Aufsicht überein, und die qualitativen Anforderungen bergen höhere Risiken im Hinblick auf den Bußgeldkatalog.
Der Workshop behandelt rechtliche und praktische Fragestellungen rund um den Verdachtsmeldungsprozess und bietet Lösungsansätze für relevante Informationen, Kriminalitätsphänomene und die rechtlichen Erfordernisse. Die strafrechtlichen Novellierungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die vom Gesetzgeber angestrebt und eingeführt wurden, werden ebenfalls eingehend behandelt.
Termin und Ort:
- Datum: 8. Dezember 2023, Online via Zoom
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.akademie-heidelberg.de/termin/workshop-geldwaesche-fallbeispiele-9













