(openPR) FUNDATIO hat den Antrag auf Anerkennung in drei Bundesländern gestellt. Damit tritt die Initiative in eine rechtlich verbindliche Phase ein. In den Vorprüfungsverfahren hatten Stiftungsbehörden nur vereinzelt klare inhaltliche Positionen bezogen.
Die Initiative FUNDATIO will dazu beitragen, Rechtseinheit und -sicherheit auch auf der Anwendungsebene zu gewährleisten. Dazu hatten die drei Stifter eine in besonderem Maße dynamisch und flexibel ausgestaltete Stiftung gestaltet und den Behörden aller 16 Länder zur Vorprüfung zugeleitet. Die Behörden sahen allerdings durchweg von einer verbindlichen Prüfung ab und äußerten Bedenken im Hinblick auf ihre Zuständigkeit und die Vermögensausstattung.
Anders als eine Vorprüfung endet das Antragsverfahren zwingend mit einem stattgebenden oder ablehnenden Bescheid. Inhalt und Begründung dieses Bescheids lassen sich gerichtlich überprüfen. Durch das Anerkennungsverfahren will FUNDATIO klären, ob hinsichtlich der Stiftungsgestaltung stets erlaubt ist, was das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet. Diese Grundsatzfrage des deutschen Stiftungsrechts ist in der Literatur und behördlicher Praxis streitig. Erforderlichenfalls werden die drei Gründer weitere Stiftungen errichten, sofern nur so Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Dabei sind sie offen für ideelle und materielle Unterstützung.
Auf der Internetseite zur Stiftung www.fundatio.info sind wichtige Entscheidungen und das gesamte Vorprüfungsverfahren dokumentiert. Die Publizität macht die behördlichen Entscheidungen einer wissenschaftlichen Auswertung zugänglich. „Auf diese Weise können wir den behördlichen Umgang mit „heißen Eisen“ des Stiftungsrechts umfassend vergleichen und das Wissen für alle Rechtsanwendende nutzbar machen.“ erläutert Erich Theodor Barzen, Mitinitiator von FUNDATIO. „Die fragmentarischen Ergebnisse der Voranfragen bei 16 Stiftungsbehörden sind keine ausreichende Basis.“
Ziel der Initiative bleibt die Stärkung von Freiheit, Vielfalt und Dynamik im Stiftungswesen. FUNDATIO setzt so einen Impuls zur Stärkung des Stiftungsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb.







